Muss mann andere Reifen/Felgenmarke auch vom Tüv eintragen lassen?
Ich habe 2 fragen,
Also ich möchte gerne wissen ob ich eine andere Felgenmarke ohne eintragen Benutzen darf? oder muss es unbedingt von Audi sein?
ich habe einen Audi A6 und in den Papieren steht ich müsse Mindestens 225/55 R17 97Y drauf haben.
kann ich dann Theoretisch auch 225/50 R17 drauf machen?
10 Antworten
Ja, aber du musst sie eintragen lassen!
Hallo, natürlich kann man andere Felgen faren und auch andere Größen. 225/50 R 17 geht aber nicht.
Bei anderen Felgen muss man schauen was der Felgenhersteller in seinem Gutachten steht hat. Viele Hersteller haben für Ihre Felge eine ABE wenn die Originalgrößen gefahren werden. Hier kommt es auf die Auflagen drauf an. Entwweder das Gutachten genau durch lesen oder sich bei einen rnomierten Felgenhändler beraten lassen.
In einen Zusatzpapier nicht Teil 1 oder 2 stehen alle vom Hersteller zugelassene Größen die man fahren darf. Bei Zubehörfelgen ist wie gesagt das Gutachten zu beachten.
Schau mal unter folgenden Link da gibt es ne Menge Auswahl und kanns gleichzeitg die Gutachten anschauen.
Das Papie heisst COC Papier und ist ein weisses gefaltetes DINa4 Papier mit allen technischen Daten auch alle Reifengröße stehen dort
Es dürfen nur die in den Papieren momentan eingetragenen Felgengrössen montiert werden. Alle anderen müssten extra eingetragen werden.
Hallo!
- Zu Frage 1 (Felgen):
Sie müssen nicht von AUDI sein, aber deine 'neuen' Felgen müssen die selben Dimensionen in allen Punkten haben, wie die von AUDI freu gegebenen Felgen für dein Fahrzeug.
- Zu Frage 2 (Reifen):
Die in den Papieren stehenden Dimensionen der Reifen müssen erfüllt werden. Heisst, 225/50 bei geforderten 225/55 ist nicht statthaft, ausser du lässt die Dimension mittels Gutachten eintragen für dein Fahrzeug.
LG Bernd
Bei Reifen und Felgen geht es um die Größe, nicht um die Marke.
Und man darf nur aufs Auto schrauben was auch in den Papieren steht. Jede andere Größe, die von den Informationen in den Papieren abweicht, muss durch eine Abnahme beim TÜV bestätigt werden.
Nö. Seit geraumer Zeit wird nur noch eine Reifengröße in die Papiere eingetragen, auch wenn mehrere Alternativen ebenso zulässig sein können, die nicht eingetragen werden müssen.