Muss man Kotflügel an seinen moped haben (Österreich)?

1 Antwort

Also die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung besagt nach §36a Radabdeckungen, Ersatzräder:

Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen ( Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

Ausnahme u.a. wenn Dein Moped für nicht schneller als 25km/h zugelassen ist oder beispielsweise "eisenbereift" ist.

In Österreich wird das ganz ähnlich gesehen:

§ 7 des Kraftfahrgesetzzes (KFG), Reifen, Radabdeckungen, Gleisketten, Gleitschutzvorrichtungen

Räder von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und Räder von Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, müssen mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

Man kann sich jetzt sicherlich darüber streiten, was "ausreichend" rechtlich bedeutet, aber ohne Kotflügel wäre sicherlich nicht ausreichend ;-)

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

Nik180501 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 01:00

OK danke. Aber warum dürfen dann naked bikes zb auf Dr Straße fahren, wenn du das weißt danke bro

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Amtsschreck  05.06.2022, 11:27
@Nik180501

Ich selbst fahre auch Nakedbikes. Da sind grundsätzlich rechtskonform auch Schutzbleche dran. Fahren in Österreich etwa Nakedbikes ohne Schutzbleche rum? Dann sollten sie sich nicht erwischen lassen.

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