Muss man erst arabisch lernen, um den Koran überhaupt lesen zu können?

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Nach muslimischen Verständnis kann der Koran nicht richtig übersetzt werden, deswegen sprechen sie auch gerne von "in seiner ungefähren Bedeutung". Das ist Blödsinn, denn natürlich kommt es in erster Linie auf die Bedeutung an (die wird ja nicht verändert), und nicht auf die sprachliche Schönheit, die verloren geht. 

Aufpassen musst Du allerdings mit der Übersetzung der Ahmadiyya Gemeinde. Beispiel Sure 4,34:

"Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, lasst sie allein in den Betten und straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, groß."

Quelle:http://www.ahmadiyya.de/tools/online-koran/al-nisa/ (Anmerkung: Die Gemeinde zählt außerdem die "Basmala" (Eröffnungsvers) immer mit, weshalb es - bis auf Sure 9, da gibt es keine "Basmala" - zu einer Verschiebung um einen Vers kommt.) 

In jedem mir anderen bekannten Koran steht aber - statt straft sie - schlagt sie, und der Prophet hat das Schlagen der Frauen in der Überlieferung auch legitimiert und gesagt, dass ein Mann hierfür nicht zur Rechenschaft gezogen wird. 






mulan  08.11.2017, 20:28

Frage: welche Juristen erlauben dies? Und wenn das ein Jurist sagt, dann bedeutet das nicht automatisch, dass das allgemein gültig ist und der Islam dem zu folgen hat. Wenn hierzulande ein Jurist was sagt, ist das dann auch automatisch Gesetz? Ich denke mal nicht. Ein Jurist äußert sich, so wie letztens  ein ägyptischer, welcher meinte, dass es nationale Pflicht sei, Frauen mit den modischen zerrissenen Hosen zu vergewaltigen. ... Krass! Obermies! ... Aber wer ist es denn, der das sagt? Der Islam, die Muslime? Sicher nicht. Nein! Dieser eine Jurist hat das gesagt. Nur er. Eine einzige Person. ... Und so ist das mit anfahren Fällen nicht anders. Nirgends auf der Welt ist das anders. Warum soll das im Ägypten oder Iran anders sein?

ClusterOne84  09.11.2017, 12:16
@mulan

Mein lieber mulan, ich möchte mit Dir jetzt keine Privatdiskussion führen und habe diesen Diskurs auch gar nicht eröffnet. 

Dass der Islam das Züchtigen der Ehefrau erlaubt, wird von muslimischen Theologen in aller Regel nicht bestritten, ist sozusagen Konsens. Das kannst Du auch in Literatur über den Islam nachlesen, so etwa bei Prof. Dr. Christine Schirrmacher.

Ein Mann soll seiner Frau nicht ins Gesicht schlagen oder sie misshandeln oder gar töten, aber er darf sie züchtigen.

Auch muss die Frau dem Mann sexuell jeder Zeit zur Verfügung stehen und darf sich nur in Ausnahmen verweigern:

Gehorsam im sexuellen Bereich

Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Ehefrau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt).
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlierferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen.
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.

Quelle: Frauen und die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher und Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann, 2. Auflage, Taschenbuchausgabe Juni 2006, Seite 126-127 (das Kapitel ist von Christine Schirrmacher)  

 

mulan  14.11.2017, 15:51
@ClusterOne84

Mein lieber ClusterOne84

Richtig. Privat ist hier nichts. Es ist sehr öffentlich. Es fehlt mir allzu oft hier nur die nötige Sachlichkeit und der respektvolle Umgang miteinander. Ich mache auch meine Fehler in dieser Sache. Aber vielleicht ist ja noch nicht alles zu spät. Dank für Deine Rückmeldung.

Dass die Mehrheit der Theologen von „schlagen“ oder ähnlichem für das arabische „ḍaraba” ausgeht, bestreitet niemand. Das ist einfach so. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass das entsprechende Wort an entsprechender Quranstelle auch anders übersetzt werden kann. Das mag eine Minderheit meinen, immerhin auch mindestens ein hochrangiger iranischer Geistlicher (Ayatullah Ghaemmaghami, m.W. jüngster Ayatullah dieser Welt und früherer Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg), aber es ist nun einmal so, dass das Wort höchst interpretierbar ist angesichts von mindestens 25 und nach anderen sogar ca. 100 verschiedenen Bedeutungen. Damit ist auch der Vers interpretierbar. Auch wenn man mehrheitlich sagt, dass hier von „schlagen” die Rede sei, so kann niemand sagen, dass dies die einzige Möglichkeit ist. Wo die Wahrheit liegt, überlasse ich im Grunde Allah Höchstpersönlich. Keiner kann so anmaßend sein und sagen, er kenne die absolute Wahrheit.

Die Aussagen, nach der Frauen nicht brutal behandelt werden dürfen (oder schlimmstenfalls getötet – ich weiß nur nicht, wo das explizit in den Quellen steht), was ohnehin sich auch allein schon aus dem Grundsatz herleiten lässt, dass Mann und Frau bei Gott gleich sind und nur derjenige Muslim ein guter Muslim ist, der generell seine Frau bestens behandelt, so ist das eher Interpretation von Exegeten etc., i.d.R. Männer. Man könnte auch sagen, dass man das z.B. den Arabern nachgesagte schnelle Aufbrausen möglichst zügeln wollte, damit sie lernen, sich zu beherrschen. Und der Prophet, selber Araber, hatte seine Frauen nie geschlagen, was ja als Vorbild dienen kann und wohl auch sollte, ist er doch gewissermaßen der vorgelebte Quran. Das Ganze möge jetzt bitte nicht missverstanden werden. Da ich kein Gelehrter bin, kann ich nur versuchen, nach Erklärungen zu suchen, um zu verstehen.

„Auch muss die Frau dem Mann sexuell jeder Zeit zur Verfügung stehen und darf sich nur in Ausnahmen verweigern”:
Das ist Interpretation. Die „Ausnahmen”, ein Wort, dass im Plural steht, möge man bitte nicht übersehen. Eine ganze Reihe werden hier ja auch genannt. Sie darf sich also u.U. durchaus verweigern. Es ist also ihr Recht und somit doch nicht generell Ungehorsam.

„Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss…”:
Wer sagt das so wörtlich aus oder ist das nur eine Interpretation? Ist es nicht ein wenig suggestiv formuliert? Das Ganze ist natürlich ein schwieriges Thema, weil hier geht es um höchst persönliche und intime Dinge, die man ungern öffentlich ausbreitet, und das oft genutzt wird, um den Muslimen oder dem Propheten allerlei Geschmackloses zu unterstellen, so dass Muslime da nicht von ungefähr ein Grummeln in der Magengegend haben.

Was spricht eigentlich dagegen, dass in 2:223 die Ehefrau metaphorisch als Saatfeld bezeichnet wird, indem der Mann dorthin gehe, wann immer er Lust verspürt? Das ist keine Verpflichtung sondern die Freiheit, es zu tun. Soll man denn das Recht auf Sexualität einschränken? Soll denn das Gegenteil gefordert sein? Die Art und Weise muss selbstverständlich im Rahmen von Zuneigung, liebevollem Umgang, Zärtlichkeit, Behutsamkeit etc. liegen („und sendet etwas voraus für euch”). Um bei dem Gleichnis zu bleiben: Ein Bauer bearbeitet sein Saatfeld niemals zerstörerisch, herzlos, unachtsam etc. … Nicht anders 2:187. Und im selben Vers 2:187, in dem es tatsächlich um Regeln in der Fastenzeit geht, steht auch noch sehr bildlich, dass die Frauen den Männern ein Gewand und die Männer den Frauen ein Gewand seien. Was ist denn daran nun schlecht? … Was wäre die Alternative? Zölibat? Und noch einmal: Nicht jede Verweigerung seitens der Ehefrau ist Ungehorsam. Und vom ehemann ist zurecht immer wieder gefordert, seine Ehefrau bestmöglich zu behandeln. Das ist eine seiner Pflichten neben der Versorgung insgesamt.

By the way: Wenn eine Ehe harmonisch ist und voller Liebe, hat all das im Grunde keine Bedeutung. Das ganze Thema Verweigerung und Ungehorsam betrifft doch m.E. eher Eheverhältnisse, die man nicht als gesund bezeichnen würde. Wo Liebe ist und Einfühlsamkeit, Rücksichtnahme und Behutsamkeit im Umgang miteinander etc., was ja auf Gegenseitigkeit beruht, da bestehen solche Sorgen nicht.

mulan  14.11.2017, 15:53
@ClusterOne84

Forts:

Das was Akinola Aguda sagte, ein von Hause aus nigerianischer anglikanischer Jurist, der in Nigeria und anderen afrikanischen Ländern teils höchste juristische Ämter inne hatte, ist nur sehr allgemein und nichts anders als Interpretation. Zusammenhänge sind nicht ersichtlich. Eine pro-islamische Haltung ist bei ihm natürlich nicht zu erwarten. Lt.Wikipedia heißt es mit entsprechenden Quellenangaben u.a.: „Während seiner Juralaufbahn war er als Jurist und Anwalt bekannt, der den Radikalismus während der Militärherrschaft in Nigeria förderte.“ Und Wikipedia sagt nebenbei, ebenfalls mit Quellenangaben, dass er nach zwei Jahren Ehe ab 1954 eine Geliebte hatte. Mir ist bewusst, dass Wikipedia als Quelle umstritten ist, aber immerhin werden Quellen angegeben. Das ist für mich entscheidend.

Kann sein, dass Khomeini so etwas gesagt hat. Es ändert m.E. nichts an dem, was ich vorher schrieb. Wir können im übrigen von hier aus nicht sicher sein, ob es wörtlich von Khomeini so gesagt worden ist und vor allem, in welchem Zusammenhang. Es sind viele Zitate von Khomeini im Netz im Umlauf, und da sind nicht wenige darunter, die schlicht falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen sind, fahrlässig oder vorsätzlich, und dann da heraus interpretiert werden, was zu falschen Schlüssen führt. Ich würde da lieber zur Vorsicht mahnen.
„"Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.“
Definiert sicher, aber nicht pauschal. In Debatten um Definitionen, was Ungehorsam ist oder nicht usw., mag ich mich nur ungern einlassen, da ich weder Theologe noch Jurist bin. Sicher haben bestimmte Leute diese Aussage getroffen. Vergessen wir aber nicht, dass dies Interpretation ist, Exegese, Deutung, Auslegung. Es ist auch die Frage, ob das wirklich alle so sehen. Und selbst wenn, bedeutet das noch immer nicht, dass man es nicht auch anders interpretieren kann. Das ist so eine Sache mit der Frage um die absolute Wahrheit. Wenn Interpretationen erfolgen, ist das ja auch ein Hinweis darauf, dass es so unumstritten und klar in den Quellen so nicht zu finden ist, dass keine Auslegung bemüht werden muss.

Ist es nicht eher so, dass Unterhalt nur dann zumindest teilweise unterlassen bzw. einbehalten werden kann, wenn der Ungehorsam gravierender Art ist und nicht nur eine momentane Stimmung, die zu sog. störrischen Verhaltensweisen führt oder sonstwas weniger Gravierendes, was in jeder Ehe mal vorkommen kann? Ist es nicht eher im Falle einer „offenbaren Schändlichkeit“, d.h. Ehebruch (4:19)? Und geht es dabei nicht eigentlich „nur“ um das, was der Frau zum Zeitpunkt ihrer Heirat als „Morgengabe“ übereignet worden ist, und dann auch nur einen Teil? Denn eigentlich ist die Wegnahme von Vermögen der Frau grundsätzlich lt. Quran nicht zulässig (nochmals 4:19). Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Wegnahmeverbot käme im Grunde nur im Falle einer Scheidung in Frage, und zwar über eine gütliche Einigung, ein u.U. langwieriges Verfahren, was dann sicher von einer Art Schiedgericht geregelt werden muss, wenn man sich im Familienkreis nicht einigen kann. Nebenbei: gütliche Behandlung ist auch lt. 4:19 selbst im Scheidungsverfahren vorgeschrieben.

A propos rohe Behandlung seitens des Ehemannes: Es ist keine Sünde gem. 4:128, dass man sich auf einen (finanziellen?) Ausgleich (sulh) einigt – nämlich allein schon, wenn die Ehefrau rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit gegenüber der Ehefrau befürchtet. Heißt das denn nicht auch, dass rohe Behandlung (sowie Gleichgültigkeit, was ja auch im höchsten Maße verletzt) seitens des Ehemannes alles andere als sanktioniert ist? Was speziell jetzt mit dem arabischen Wort „sulh“ gemeint ist, vermag ich nicht mit Sicherheit zu sagen. Versöhnung ist hier, wie oft im Quran gesagt, aber offenbar der beste anzustrebende Weg.

Verlassen des Hauses: Es ist nicht nur der Frau nicht gestattet. Auch der Ehemann darf das nicht. Nicht einmal im Scheidungsverfahren. Mindestens die sog. Idda-Zeit ist abzuwarten im Falle einer wiederruflichen Scheidung, d.h. die Zeit, die gewartet werden muss, um sicher zu sein, dass keine Schwangerschaft vorliegt. Während einer Schwangerschaft ist Scheidung eh nicht gestattet.

Die Hadith-Zitate zeigen doch zugleich noch einmal sehr deutlich, dass hier neben gewissen Pflichten aber auch Rechte genannt werden, hier Ausnahmen genannt. Und da kommen einige zusammen. Und das sind eigentlich schlüssige und ganz und gar nachvollziehbare. Betrachtet man nur die sog. Gehorsamspflicht bzw. Verweigerung, dann kann man schon einen anderen Eindruck haben als wenn man in diesem Zusammenhang Regelfall und Ausnahmen gleichermaßen berücksichtigt. Dann sieht das ganze m.E. doch etwas anders aus.

mulan  14.11.2017, 15:54
@ClusterOne84

P.S.: Das mit dem Kamel sollte man besser nicht wörtlich nehmen, schon gar nicht als Pflicht. Weder für ihn noch für sie. Armes Kamel! (kleiner Scherz) Nein, das ist nur eine Art Bekräftigung mittels Bildhaftigkeit. Das ist wie mit dem Wissenerwerb, zu dem ein Muslim gemäß eines sehr bekannten Hadiths verpflichtet ist, und zwar selbst, wenn das Wissen aus China kommt. Niemand ist verpflichtet, deswegen nach China zu gehen.

“Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen.„:
Das gilt in Tunesien. Gilt das auch in Ägypten, Marokko, … oder Iran?

„ Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.“

Angesichts der aufgeführten Ausnahmen gilt das nicht pauschal. Wie auch immer, ist das nun allgemein gültiger Scheidungsgrund im Islam? Oder ist das geltendes Recht in Tunesien? Gilt in Tunesien die Scharia durchweg oder sind womöglich nur gewisse Aspekte daraus in einer eher laizistisch orientierten Jurisprudenz eingeflossen?

mulan  08.11.2017, 20:13

1. woher willst du wissen, dass da nur "schlagen" steht, wenn das betreffende Wort dich auch was anderes heißen kann?

2. die Sunan-Bücher von Nasai und Abu Dawud enthalten etliche ahadith, die nicht Sahih sind. Vielleicht ist diese Überlieferung nicht von ungefähr in den Sammlungen, die von Sunniten als Sahih eingestuft worden (Buchari und Muslim). Welcher Kategorie gehört denn dieser Hadith an bzw. gehört er zu den viel oder zu den vereinzelt überlieferten Ahadith? Wie lautet die vollständige Isnad-Kette? Die könnte u.U. bei der Bewertung dieses Hadiths von Bedeutung sein. ... Jedenfalls steht dieser Hadith zu anderen im Widerspruch, die zeigen, dass der Prophet weder selbst je eine Frau geschlagen hat noch dass er dies befürwortet habe. Wie dem auch sein.

3. Es ist keine Schande, etwas nicht zu wissen. Dazu sind Fragen ja schließlich da. Ich kenne nicht alle Ahadith, ich bin kein Gelehrter. Kennst du alle? ... Es tut nicht Not, auch über mich zu erheben und mir käsig zukommen. Das kommt reichlich arrogant rüber. Sachlichkeit ist das, was ich bevorzuge. Und normaler Umgangston ohne Gehässigkeit. Würdest du mir da zustimmen?

mulan  07.11.2017, 16:06

Welche Quellen besagen das? Mir ist nur das Gegenteil bekannt, dass der Prophet z.B. seine eigenen Frauen nie geschlagen hatte und auch entsprechende Äußerungen zu anderen Personen in diese Richtung getätigt hatte, was mancher Mann sich zu Herzen nehmen sollte.

Was Quran 4:34 angeht, so übersetzen die meisten sicher mit schlagen - aber dabei wird übersehen, dass das Wort im Arabischen (wa drubuhunna, meist und schlagt sie übersetzt), abgeleitet von der Grundform in der 3. Person Sg. im Perfekt (daraba - in Wörterbüchern am Anfang tatsächlich immer mit schlagen übersetzt, wörtlich er hat geschlagen) auch noch eine Reihe anderer Bedeutungen hat. William Lanes großer 8-Bänder kennt ca. 25 verschiedene Bedeutungen, in Lissanul Arab und weiteren sollen es zusammen ca. 100 sein. Eine andere Bedeutung wäre z.B. und wendet euch von ihnen ab, oder salopp gesagt und ignoriert sie. Das macht auch mit den anschließenden Ausführungen des Quran mehr Sinn hinsichtlich Versöhnung und Beruhigung der Situation, als die Variante mit dem Schlagen, was ja eigentlich nur destruktiv sein kann.

Das Verhalten des Propheten bestätigt eigentlich dieses Verständnis des Verses, würde ich meinen.

Und genau diese Übersetzung findet man in diversen englischsprachigen Übersetzungen. Und genau darauf verweist auch ein Offener Brief eines früheren Leiters des IZ Hamburg (Ayatullah Ghaemmaghami) an eine Frankfurter Richterin wegen eines skandalösen Urteils (1997?), indem diese Quran-Exegetin spielte und einer Marokkanerin dazu verdonnerte, die Schläge ihres Mannes weiter zu erdulden, da dies doch nach ihrer Auslegung (eine deutsche Richterin spricht Recht mit Hilfe einer Übersetzung des Quran!) für sie doch normal sei, vorgeschrieben sei, also dass der Mann sie prügeln darf bzw. dass dies nun einmal dazu gehöre, der Mann also einen Freibrief von ihr bekam. ...

mulan  07.11.2017, 16:14
@mulan

P.S:

abweichende Übersetzungen sind noch diese:

Maher    dürft ihr sie leicht strafen
Zaidan    und (erst danach) einen leichten Klaps geben.
Grigull (1901)    und züchtigt sie
Ahmadiyya (Sadr du-Din)    dann züchtigt sie
Ullmann    und züchtigt sie
Bavaria-Verlag    und straft sie
Ahmadiya (Lahori-Gruppe)    und weiset sie zurecht

Das nur zur Kenntnis

ClusterOne84  07.11.2017, 16:38
@mulan

Ja, der Ehemann darf seine Frau züchtigen, und es gibt Juristen, die sogar Schlagstock oder Peitsche als legitimes Züchtigungsinstrument erlauben.

ClusterOne84  07.11.2017, 16:46
@mulan

Welche Quellen besagen das? 

Schau mal in die Überlieferung:

503 Nach Iyas ibn 'Abd Allah

Der Prophet sagte: Schlagt nicht die Mägde Gottes. 

Da kam 'Umar und sagte: O Gesandter Gottes, die Frauen rebellieren gegen ihre Gatten. 

So erlaubte er, sie zu schlagen."

"502 Nach 'Umar

Der Mann wird nicht zur Verantwortung gezogen dafür, daß er seine Frau geschlagen hat.

Abu Dawud; Nasa'i

Quelle: So sprach der Prophet von Prof. Dr. Adel Theodor Khoury, Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, Gütersloh 1988, Seite 268

Mir ist nur das Gegenteil bekannt,...

Ja, Muslime kennen ihre Religion entweder kaum oder sie betreiben Rosinenpickerei. Und außerdem wird das Wort daraba nur selten anders ausgelegt und auch in der offiziellen Übersetzung des ZMD steht schlagen

Yankors  10.11.2017, 14:08
@ClusterOne84

*an ClusterOne 84

Prof.Dr. Adel Theodor Khoury war sicherlich ein hervorragender Wissenschaftler und auch ein ausgezeichneter Uebersetzer, als Libanese sprach er ein perfektes Hocharabisch, aber auf der anderen Seite spricht dagegen, das er Maronit, also Christ war und den glorreichen Qur¨an aus einer ganz anderen Perspektive sah.

Tareq A.

ClusterOne84  10.11.2017, 15:27
@Yankors

@Yankors:

- Was meinst Du mit war? Der Mann lebt doch noch.

- Was ist an dem Koran so glorreich? Ich kenne den tollen Film Zwei glorreiche Halunken, aber den glorreichen Koran kenne ich nicht. 

- Was meinst Du mit Perspektive?

- Es geht in dieser Diskussion eigentlich auch mehr um die Überlieferung, siehe diesbezüglich auch meinen letzten Kommentar. 

du spricht interessante punkte an. Und ja dem ist so. 

ich möchte dir mal 3 Beispiele geben:

1. Versuche mal ein deutsches Gedicht ins chinesische zu übersetzen und schau mal wie es sich für einen chinesen anhört. alle rhetorischen Mittel usw gehen dabei verloren. mal abgesehen von reimen. 

2. die arabische sprache ist unglaublich viel komplexer als zum beispiel deutsch. unter anderem gibt es kein "superplural" auf kaum einer Sprache ausser zum beispiel arabisch. Und allah swt benutzt manchmal Plural und manchmal superplural für zum beispiel etwas mit einer anzahl von 7. warum wenn beides 7 stück sind einmal plural und einmal superplural verwenden? usw. Bei einer Übersetzung liest du halt zum beispiel 7 mäuse und 7 Katzen.... wobei da eigentlich steht 7 mäuse und 7 katzenenenen

und ebenso ganz viele andere sprachlichen und gramatikalischen gegebenheiten. beispiel eine männliche und eine weibliche biene ist jeweils eine biene. im arabischen nicht. da verhält es sich immer  ähnlich wie bei schwein und sau mit 2 verschiedenen Namen.

3. Djinns sind Djinns. das ist ein gutes beispiel. bei einer übersetzung steht da die teufel, oder die Dämonen. das ist aber nach islamischer Lehre falsch. Djinns sind eine Schöpfung von Gott wie Engel oder Menschen. Und wie menschen gibt es gute und schlechte unter Ihnen. wenn du nun also eine übersetzung liest wie dämon oder teufel oder geister... dann verstehst du es halt komplett falsch. 

und und und. da gibt es noch viele gründe. aber ich denke ganz wichtig auch: Der Koran ist das Gesprochene Wort. nicht das Buch. das muss ich in letzter zeit immer wieder erklären. das ist wichtig zu wissen.

Das was wir als koran bezeichnen ist etwas Immaterielles!
Der erste der den Koran reziterte war nicht Mohammed saw.

der erste war Allah swt
der zweite war Gabriel (jibril) as
erst der Dritte war Mohammes saw... 

Das ist wichtig zu wissen. das bedeutet wenn mich jemand fragt was hat allah swt zu diesem thema xy gesagt. dann würde ich immer auf arabisch antworten wenn möglich, da zum übersetzen IMMER INTERPRETATION NOTWENDIG IST

Vor allem aus dem arabischen, da Wörter Meistens sehr viele bedeutungen haben. dann musst du die passende bedeutung heraussuchen aus dem Kontext. dann musst du also den kontext verstehen und interpretieren. und schon bist du weit weg von einer Übersetzung und abgerutscht dahin, dass du das wort gottes mit dem eines menschen ggf. verwechselst. 

hoffe das hilft


Blume8520 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 19:16

du spricht interessante punkte an. Und ja dem ist so. 

Hmm, schade, der Islam ist ja total hoch kompliziert. Ich dachte, der Islam sei auch für einfache Menschen wie mich gedacht.

Das was wir als koran bezeichnen ist etwas Immaterielles!Der erste der den Koran reziterte war nicht Mohammed saw.

Da bleiben noch so viele Fragen zur Metaphysik offen, aber soweit ich weiß, hat Al-Ghazali die Logik und Syllogismus für die "Umma"  der Ahlus Sunna wa Ajamaha endgültig verteufeln lassen können, aber gleichzeitig auch das blinde Glauben als verboten angepriesen. Wer blickt da durch? Also die Muslime, in meinem Umfeld sicher nicht. Die wissen nicht mal, wie und warum ein Ahadith "sahih" ist.






YassineB87  10.11.2017, 12:28
@Blume8520

dem was du sagst würde ich klar wiedersprechen. Du verkaufst dich offenbar klar unter Wert. Denn ganz offenbar befasst du dich mit Themen und weißt mehr (bsp. Ahadith) als die Muslime in deinem Umfeld. Reib denen das mal unter die Nase, damit die sich mal damit befassen...

Jedenfalls übersteigt der Koran GANZ KLAR NICHT den Intellekt/Intelligenz  eines Menschen.

Halte dir mal vor Augen wie viel ein Mensch am Tag auf Whatsapp, Facebook und Co an nachrichten liest. Wenn er nur einen Bruchteil der Zeit in die Nachricht in diesem Buch investiert, versteht er problemlos mit der zeit mehr als genug.

Das (FÜR MICH PERSÖNLICH) interessante am Koran ist es doch, immer wieder zu versuchen zu verstehen was eigentlich gemeint ist und wie. und was für eine Weisheit dahinter steckt. genau das der Koran einen Menschen fordert bzw seine Intelligenz ist doch genau der Grund warum ich mich endlos damit beschäftigen kann  und ohne mühe... 

bis heute kann ich arabisch immer noch nicht in dem Umfang um alles zu verstehen und die Ableitung eines Wortes genau zu verstehen..... das ist halt ein fortlaufender Prozess der menschen auch zum denken anregt. das ist völlig normal.

In der Regel recherchiere ich halt einfach die stellen explizit, bei denen ich nach meinem Glauben ggf. etwas nicht ganz richtig verstehe usw....

Das kann schon sein, da einen dadurch Details für immer verschlossen bleiben, kann auch bei anderen Inhalte(Bücher) so sein, auch wenn die nicht so wichtig sind. 

Nein, man muss kein Wort Arabisch lernen, um den Koran lesen zu können! Viele Muslime können den Koran lesen! Ob sie auch den Inhalt verstehen, ist eine andere Frage. Aber alleine das Lesen des Koran hat sehr viele Vorteile.

Um den Koran zu lesen(rezitieren), reicht es aus, dass du die Buchstaben lernst und dann die Regeln für das Lesen des Korans. Diese Internetseite und dieser Lehrer des Koranlesens ist sehr gut: http://www.tartiel.de/ .
Oder auch: https://www.madinaharabic.com/

Ein Muslim muss nicht unbedingt die Bedeutung der einzelnen Worte kennen, um den Segen von Allah für das Lesen des Korans zu bekommen. Natürlich ist es für jemanden wie dich, und auch viele andere, sicher wichtig auch den Inhalt, die Bedeutung der Worte zu verstehen. Dies ist allerdings nicht so einfach wie das Lesen lernen.

Um also den Koran aus dem Arabischer heraus zu verstehen, reicht es nicht einfach normales "Hocharabisch" zu lernen. Man kann den Koran auch nicht einfach übersetzen, auch wenn dies immer wieder von manchen Menschen behauptet wird. Das liegt zum einen daran, dass die Worte des Koran zum Teil heute in einer anderen Bedeutung in der arabischen Sprache benutzt werden. Deshalb gibt es für Worte Allahs die Erläuterungen(Tafsir) für den Koran. Auf Deutsch gibt es zum Beispiel: http://www.dafk.org/index.php/downloads/category/2-buecher oder

Es wird immer wieder behauptet, dass eine Übersetzung des Korans "einfach" wäre, wie die Übersetzung eines Romans oder einer Arbeitsanweisung usw. Aber leider ist die deutsche Sprache, keine der islamischen Sprachen. Und es gibt für viele Worte keine gute, mögliche Übersetzung. Zum Beispiel das Wort "Iman". Es wird häufig mit dem Wort "Glaube" übersetzt. Aber das Wort Glaube hat einen etwas anderen Inhalt wie das Wort Iman. Besser erläutert werden dies Unterschiede hier in diesem PDF ab Seite 29: www.dafk.org/index.php/downloads/send/2-buecher/9-tafsir-band-2

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig einen kurzen Einblick geben.

 


Yankors  09.11.2017, 00:42

*AltAfsir

Wenn man deutsche Masstaebe an das Lesen des Qur´ ans anlegt, dann heisst das ohne Frage ,Lesen = Verstehen, mit der Moeglichkeit der Interpretation.Lesen an sich ist ja nicht so schwer ,denn das Arabische hat ein Alphabet, so dass man im Prinzip ,wie die Qur an schulen in der Tuerkei das machen, den Schuelern das Alphabet eintrichtern,um dann die ganzen Suren auswendig zu lernen Ausserdem wurde ja bis Ata Tuerk in der Tuerkei arabisch geschrieben..Die Wenigsten wissen dann aber was sie da beten.Das kann es doch nicht sein.Sicher ist es nicht einfach den Qur an korrekt zu uebersetzen, deshalb gibt es ja dabei auch grosse Unterschiede.Ich persoenlich kenne nur 2 Uebersetzungen, allerdings vom arabischen ins englisch,die wissenschaftlich anerkannt sind, da Beide auch eine anerkannte Interpretation aufweisen, die bis heute unwidersprochen blieb.Ein Autor bzw.Uebersetzer ist ein zum Islam kovertierter Brite, mit Namen Marmaduke Pickhall und der Name des Zweiten ein Pakistani aus Lahore, mit Namen Abdullah Yusuf Ali.Beide sind als besonders herausragende Uebersetzer anerkannt.Man muss auch dabei bedenken, dass der Qur an in der Urschrift auch in einem arabisch geschrieben wurde, das so heute kaum noch exisitiert,(auch arabisch wurde mehrfach modernisiert.) Alle notwendigen Zeichen ,ueber oder unter den Worten bzw Buchstaben wurden gesetzt, Zeichen die man heute, z.B. in Zeitungen gar nicht mehr benuetzt und sie aus dem Gedaechtnis heraus den Worten  automatisch zuordnet. Dazu kommt natuerlich auch das ,das alte Arabisch ganz andere Formulierungen benutzt hat, aehnlich wie auch im Deutschen, und das viele heute im Umlauf befindlichen Qur ane in Wirklichkeit keine Uebersetzungen von der Urschrift sind.Allerdings ist man nicht soweit gegangen, wie bei der Bibel, die vom aramaeischen ins hebraeische, dann ins Latein und erst von hier in die versch. Europaeischen Sprachen uebersetzt wurde,wobei natuerlich Vieles davon auf der Strecke blieb, zumal ja die katholische Kirche Jahrhunderte lang ein Geheimnis aus dem Inhalt machte.Es ist also doch mehr eine Frage der Interpretation und der Uebersetzung den Qur an zu verstehen und zu begreifen, was sonst ohne arabisch zu koennen gar nicht moeglich ist, denn was bringt Dir eine Sure, die Du zwar nachplappern kannst, wie viele Nicht Araber es tun, wenn Du nicht weisst was Du sagst.Als Moslem solltest Du schon arabisch koennen, wenn auch nicht perfekt, aber immerhin so,das Du lesen und begreifen kannst.Das auswendig lernen der einzelnen Suren, ist dabei kein Gewinn, denn das fehlende Wissen um die richtige Aussprache und Betonung ist genauso wichtig.Ich widerspreche also hiermit ganz kathegorisch allen, die hier behaupten es reicht voellig aus, wie viele Tuerken es tun, alles auswendig zu lernen.Das tut es naemlich nicht.

Tareq A.

Den Koran auf arabisch kann man wohl nur lesen, wenn man arabisch lesen kann...

Ein türkischer Kollege von mir, kann das !

Allerdings versteht er es nur sehr beschränkt. Zum Verständnis nimmt er dann die türkische und deutsche Übersetzung...verlässt sich aber ansonsten weitgehend auf das, was der Gemeindevorsteher ( Imam) ihm erklärt...

 Aber kann sogar noch mehr: er kann den gesamten Koran auf arabisch auswendig ( sagt er jedenfalls) 

Jedenfalls fehlt ihm jegliches Sprachgefühl und Verständnis fürs Arabische.

Als wir mal arabische Geschäftspartner zu Besuch hatten, meinten wir, er könnte als Übersetzer tätig sein, aber das schlug fehl, so dass dann doch auf englisch kommuniziert wurde.

So einen einfachen Satz wie:

" Diesem Teil der Produktion darf niemand ohne entsprechende Schutzkleidung betreten..."

bereitete ihm enorme Probleme


hummel3  08.11.2017, 08:48

:-))

Das ist wohl eine Antwort, welche allein durch den Praxistest spricht!