Muss man die Schulordnung bei ausflügen mit der Klasse einhalten?
Moin, ich [16] fahre mit meiner Klasse morgen ins Freibad. Mich interessiert gerade dabei ob ich mich an die Schulordnung halten muss.
4 Antworten
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Da eine Klassenreise als schulische Aktivität gem. Rechtsprechung zählt, kommt auch die Einhaltung der Schulordnung zum tragen.
Dieses insbesondere im Hinblick auf den "Verhaltenskodex" und die "Schulregeln" , die auch in der Schule zählen wie z.B. bei der Regelung der Schulaufsicht oder wie sich Schüler zu verhalten haben.
Allerdings steht die Schulordnung nicht über der Hausordnung der jeweiligen Jugendherberge , des Heims oder der Pension , wo ihr während der Schulreise untergebracht seit. Hier hat der Betreiber , also der "Herbergsvater oder die Herbergsmutter" das Hausrecht, was bestimmt, was gemacht werden darf und was nicht.
D.h. es zählt die Schulordnung und dazu auf jeden Fall noch die Hausordnung des Hauses, wo Ihr unterkommt.
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Nein du darfst im Schwimmbad nicht rauchen.
Und ich habe jetzt mal pauschal in unsere Schulordnung geschaut.
Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt für alle Veranstaltungen schulischer oder auch außerschulischer Art, die auf dem Schulgelände stattfinden. Die aufgeführten Regeln gelten insoweit auch für Ausflüge, Klassenfahrten etc.
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Ausflug = Schulveranstaltung = Schulordnung gilt.
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Braucht es auch nicht, weil das selbstverständlich ist.
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Prinzipiell schon ja.
Es steht in der Schulordnung nicht drin das diese auch auf Schulveranstaltung gilt