Muss man das Paypalkonto beim Jobcenter angeben?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Sicher muss das angegeben werden, sollte auch so aus dem Antrag bzw. Anlage VM - ( Vermögen ) des Jobcenters zu entnehmen sein, alleine die Angabe reicht dann aber auch nicht aus, es müssen dann auch entsprechende Nachweise erbracht werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wiesel1978/1568040223384_nmmslarge__492_472_2319_2319_32abe0f875740f2ad140c4a79a7c54f4.jpg?v=1568040223000)
Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten
Ja, sind auf jeden Fall anzugeben! Anlage Vermögen unter
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du musst Konten angeben, die dem Bankrecht unterliegen, weil diese durch die BaFin kontrolliert werden und bei entsprechende Anfragen des JC auftauchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KittyCat2909/1694308727221_nmmslarge__0_133_500_500_d35174b4a929c7fa33074bc19ff39a36.jpg?v=1694308727000)
Solltest du darauf nicht regelmässige und oder höhere Geldeinnahmen verzeichnen- nein. Ansonstgen musst du auch ausserhalb Paypals regelmässige höhere Geldeinahmen ausserhalb des Jobcenters offenlegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Man muss so oder so das Konto angeben, gleichwohl welche Aktivität dort herrscht. Siehe hierzu auch Anlage VM Punkt 2. Dort wird PP explizit erwähnt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TeamStoffcouch/1585227827053_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1585227827000)
Ja muss man. Man muss auch Kontoauszüge vom Paypal Konto vorlegen.