Muss man bei der Rundfunkbefreiung den Befreiungsschein einreichen oder auch den Bäfog Bescheid?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
GEZ, Rundfunkbeitrag
Das ist der Gesetzestext in § 4 Abs. 7 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen; auf Verlangen ist die Bestätigung der Behörde oder der Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hallo!
Wenn du den Befreiungsschein zusammen mit dem Bafög-Bescheid erhalten hast ...(?) , dann mußt du nur den Befreiungsschein hinschicken (da er ja von der Bafög-Stelle ausgestellt wurde ) .
Viele liebe Grüße!
Ruby 🦋
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja aber warum fordern die den Bescheid obwohl ich den Befreiungsschein schon eingereicht habe