Muss man bei der Rundfunkbefreiung den Befreiungsschein einreichen oder auch den Bäfog Bescheid?

2 Antworten

Das ist der Gesetzestext in § 4 Abs. 7 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen; auf Verlangen ist die Bestätigung der Behörde oder der Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo!

Wenn du den Befreiungsschein zusammen mit dem Bafög-Bescheid erhalten hast ...(?) , dann mußt du nur den Befreiungsschein hinschicken (da er ja von der Bafög-Stelle ausgestellt wurde ) .

Viele liebe Grüße!

Ruby 🦋

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jokol725ko 
Beitragsersteller
 06.12.2022, 21:07

Ja aber warum fordern die den Bescheid obwohl ich den Befreiungsschein schon eingereicht habe