Muss ich wegen Streik eine Entschuldigung abgeben?

9 Antworten

Aus rechtlicher Sicht gibt es auf die Frage, ob Schüler bei Streik der öffentlichen Verkehrsmittel trotzdem zur Schule müssen, eine ganz klare Antwort: Auch dann besteht Schulpflicht. Das bedeutet, Du bist trotz Streik dazu verpflichtet, zur Schule zu gehen.

Aber die Schulen dürfen natürlich kulant sein. Wenn alle Stricke reißen, darfst Du wahrscheinlich fehlen. Du solltest aber vorher alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Der Streik ist angekündigt. Das bedeutet, Du kannst schon einige Tage vorher in Deiner Klasse rumfagen, ob jemand Dich im Auto mitnehmen könnte. Und Du kannst Deine Lehrer vorab informieren. Vielleicht fällt Ihnen eine Möglichkeit ein, zur Schule zu kommen. In jedem Fall macht es einen besseren Eindruck, wenn die Klassenlehrer schon früh wissen, wer am Streiktag eventuell fehlen wird. Du kannst dann direkt fragen, ob eine schriftliche Entschuldigung gewünscht ist. Das entscheidet die Schule im Einzelfall selbst.

Ich habe immer dazu tendiert, eine Entschuldigung abzugeben. Es ist nicht viel Aufwand: Kurze Anrede, dann das Datum des Fehltages und als Begründung schreibst Du "Fehlen aufgrund des Streiks des öffentlichen Nahverkehrs". Entweder Deine Eltern unterschreiben oder Du selbst, wenn Du älter bist.

Kurze Distanzen unter drei Kilometern kannst Du zu Fuß gehen, wenn Du nicht unter körperlichen Einschränkungen leidest.

Ja,musst du,du kannst einfach als Grund angeben,das gestreikt wurde.

Das ist von der Schule abhängig. Wenn dein Klassenlehrer sagt, du brauchst keine dann brauchste keine. Wenn er aber sagt du brauchst eine dann musste eine mitbringen.

****Auf Jeden Fall in der Schule anrufen und Bescheid sagen...


Dann zur Not ne schriftliche kurze Entschuldigung.....Zwei Zeilen genuegen, von den Eltern unterschrieben....

Meinem/ er Sohn/ Tochter war es aufgrund von Arbeitsniederlegung im oeffentlichen Nahverkehr nicht moeglich am .........zum Unterricht zu erscheinen.

Natürlich musst du. Wenn du nicht in der Schule warst, musst du das schriftlich begründen. Als Grund trägst du eben genau dieses ein, dann wirst du sehen, ob noch weitere Fragen kommen, oder ob das dann ohne Probleme durchgeht.