Muß ich was beim Verkauf des Autos angeben, wenn mir keine Mängel bekannt sind aber mein Schwager meint, daß das Getriebe bald fällig wird?
4 Antworten
Nehmen wir an, dein Schwager hat wirklich Ahnung, dann ist dir doch ein Mangel bekannt. Klar mindert das den Preis, doch spätestens wenn der Kaufwillige den Wagen vor Kauf checken lassen würde, kommt eh raus, welche Mängel der Wagen hat.
Ich finde, das ist keine Basis für einen seriösen Privat-Verkauf.
Wenn du Gewissheit haben willst, lass den Wagen checken, dann kannst du dem Käufer sogar noch ein Protokoll vorlegen.
Ich laß morgen früh nochmal TÜV machen, dann habe ich meine Ruhe.
Exzellent, damit bist du fein raus. Ich empfehle dir einen Kaufvertrag aufzusetzen, der Gewährleistungsansprüche ausschließt. Gibt ganz tolle Vorlagen auf mobile.de oder auf der Seite vom ADAC.
Habe den vom ADAC genommen. Der gefällt mir ganz gut!
Die Meinung deines Schwagers ist seine ureigene, sie muss dich nicht interessieren.
Ich möchte den sehen, der die Lebensdauer eines Getriebes vorhersagen kann, solange keine hör- oder fühlbaren Anzeichen vorliegen. Normalerweise überleben Getriebe die Karosserie und den Motor, außer Doppelkupplungsgetriebe oder sehr gequälte Schaltgetriebe.
Anscheinend kann das mein Schwager. Aber er macht sich auch ab und zu sehr wichtig.
Wenn da wirklich ein Anzeichen für einen Schaden vorliegt, sollte es der Käufer auch merken, wenn er fachkundig ist. Ich habe in über 50 Jahren und mehrere Mio km nur 2 Getriebeschäden erlebt, die sich aber beide nicht „angekündigt“ haben.
Verkauf erfolgt wie besehen; Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
Dein Schwager will den Preis drücken.
Autohandel innerhalb der Familie ist nicht gut, gibt nur Ärger, wenn denn doch etwas damit ist.
Wo sollte da eine Basis sein, wenn ich mich nicht auskenne und mein Schwager manchmal deutlich übertreibt?