muss ich mich an die beerdigungskosten vom vater beteiligen obwohl meine mutter noch lebt .

10 Antworten

Die Bestattungskosten fallen zunächst dem Nachlass des Verstorbenen zur Last. Diese Erbfallkosten sind also zunächst als Nachlassverbindlichkeit zu begleichen, bevor der dann verbliebene Reinnachlass als Erbe ausgekehrt werden kann. Sofern du Erbin wurdest, bekommst du also - wie alle Miterben - eine entsprechend geringere Erbquote ausbezahlt. Es ist keinesfalls so, daß die Witwe das aus laufenden Einkünften allein bestreiten muß :-)

Gibt der Nachlass des Verstorbenen nichts her, wären alle Angehörigen an den Beerdigungsksoten im Rahmen ihres verfügbaren Einkommens zu beteiligen.

G imager761

Der nächstlebende Verwandte ist deine Mutter - sprich sie trägt die Kosten. Wäre es der Fall, dass sie zahlungsunfähig ist, würdet ihr zur Kasse gebeten und das wiederum richtet sich nach eueren Einkommen.

Hallo,

als erstes ist deine Mutter bestattungspflichtig, d.h. sie muß zahlen. Weiter unten habe ich gelesen, das dein Bruder alles organisiert hat, dann muß er auch zahlen. Wenn du dich an den Kosten beteiligen "möchtest" dann kannst du das, mußt du aber nicht. Wenn dein Bruder Geld von dir fordert, dann hätte er auch nur eine "normale" Beisetzung in Auftrag geben dürfen.

Und nochwas, ein Erbe hat mit der Bestattung nichts zu tun, außer es gibt keinen Ehepartner mehr, dann kann vorrangig aus dem Erbe des Verstorbenen gezahlt werden..... Aber nach meinem Kenntnisstand kann dir nichts passieren......

Die Beerdigungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Daher müssen die Erben sich quasi in Höhe ihres Erbanteils beteiligen.

Die Bestattungspflicht fällt, falls sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden kann, den nächsten* Angehörigen* zu - auch wenn sie nicht Erben sind oder bleiben.

Ist keinerlei Erbe vorhanden, du Zahlungsunfähig bist und nur von finanziellem Existenzminimum lebst, dann muss halt der Rest der Familie die Bestattungskosten zahlen.

Das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. hast du das Erbe angenommen, oder ausgeschlagen. Haben deine Eltern vor ihrem Tod ein Schreiben gemacht-in dem sie sich gegenseitig beerben. Falls das alles nicht geklärt ist, solltest du dir einen Rechtsanwalt nehmen. Sonst könnte es böse enden.


Morticia20  16.02.2012, 06:24

@radmichel: Bestattungsksoten haben nichts mit dem Erbe zun tun, die Ehefrau ist Bestattungspflichtig,

imager761  16.02.2012, 08:12
@Morticia20

Bestattungsksoten haben nichts mit dem Erbe zun tun,

Doch, denn sie fallen zunächst dem Nachlass des Verstorbenen zur Last, schmälern also das Erbe der Erben :-)

Sie sind allerdings nicht den Erben, sondern den Angehörigen aufgebürdet, soweit richtig.

die Ehefrau ist Bestattungspflichtig,

auch, aber nicht nur, und zwar im Rahmen ihrer verfügbaren Einkünfte, ebenso wie alle Angehörigen des Toten auch :-)

Bigtroll  16.02.2012, 05:07

Und der Rechtsanwalt kann teurer werden wie dein Anteil an der Beerdigung! ;-)

asmodii  16.02.2012, 05:09
@Bigtroll

Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Ganz einfach. Soll dein Bruder mal erklären wie du das bewerkstelligen sollst. Kenne so Situationen ziemlich gut.

radmichel  16.02.2012, 05:12
@Bigtroll

Weder du noch ich, weiß was es zu erben gibt. Wenn es nichts gibt, dann kann er das Erbe ausschlagen. Aber es ist sein Vater und die Mutter lebt noch?!?! Kennst du die familiären Verhältnisse????

paulberger 
Beitragsersteller
 16.02.2012, 05:15
@Bigtroll

wenn ich mir nen anwalt nehme wäre das ja zivilrechtlich.springt da auch der staat ein zb. prozesskostenhilfe.

radmichel  16.02.2012, 05:38
@paulberger

ja natürlich-aber ich weiß jetzt nicht, auf was du klagen willst-gibt es nun was zu erben, oder nicht??? Du hast noch einen Bruder, der ne aufwendige Beerdigung bezahlt hat-das ist löblich, hat aber mit dir jetzt nix zum tun. Es gibt nur die Wahl zwischen Erbe annehmen, oder ausschlagen. Das kann jeder für sich entscheiden. Aber wenn deine Mutter noch lebt, bekommt sie 50% und du mit deinem Bruder jeweils 25%. Das ist ne ganz einfache Rechnung. Aber ne Frage am Rand-seit ihr so verstritten, dass ihr euch ums Erbe streiten müsst???

danitom  16.02.2012, 06:25
@radmichel

Ich weiss jetzt nicht, wofür man hier einen Anwalt braucht. Wenn es kein Testament gibt, wird man auf`s Erbschaftsgericht vorgeladen. Die Mutter bekommt die Hälfte, die andere Hälfte wird durch die Kinder geteilt.

Sollte ein Testament vorhanden sein, gibt es normal auch keine Probleme, denn da steht ja dann klipp und klar, was der Verstorbene will bzw. wollte.