Muss ich meinen Personalausweis auch dabei haben wenn ich zur Schule gehe?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nur praktisch, aber nicht vorgeschrieben. Nimm mal an, du hast einen V erkehrsunfall und keiner weiß, wer da ohnmächtig auf der Fahrbahn liegt. Besser man findet das den Perso in deinen Sachen.

Nein, Du musst den PA nicht dabei haben, wenn Du in die Schule gehst. Du musst Eigentümer eines solchen sein und ihn auf Verlangen einer berechtigten Person (z. Bspl. Polizist) vorzeigen. Diese juristische Spitzfindigkeit kann Dir vermutlich nur eine Vertreter dieser Zunft erklären. Wie soll man ihn vorzeigen, wenn man ihn nicht dabei hat?

Allerdings muss das nicht Deine Sorge sein. Wenn ein Zweifel an Deiner Identität besteht, finden die berechtigten Personen immer einen Weg, sich von Deiner "Echtheit" zu überzeugen. In der Schule gibt es genügend glaubhafte Personen, die Dich als denjenigen identifizieren, der Du vorgibst, zu sein.

Der Personalausweis ist einer der wenigen Dinge, die Du zwar haben musst, aber NIE brauchen wirst. Brauchen tun im immer andere.

Gruß Matti

Nein
Das Gesetz sagt, Personen ab 16 Jahren müssen einen Personalausweis besitzen, aber nicht mitführen

Liebe Grüße,
Spectre007


IrinaLove 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 06:10

aber ab 18 schon oder?

0
alphonso  17.02.2016, 06:42

Auch dann nicht.

0
Spectre007  17.02.2016, 06:47

Nein auch nicht. früher war das mal so, aber das wurde geändert | Heute müssen alle Personen ab 16 einschließlich 18 Jahre sich auf Verlangen ausweisen können, oder den Personalausweis nachzeigen . Du musst dir also keine Sorgen machen, wenn du ihn nicht mit hast, im Zweifelsfall z.B. bei einer Kontrolle (du willst den Ausweis nicht nachzeigen) reicht im Normalfall auch ein anderes amtliches Dokument mit deinem Namen und einem lichtbild von dir

1
furbo  17.02.2016, 07:09
@Spectre007

Heute müssen alle Personen ab 16 einschließlich 18 Jahre sich auf Verlangen ausweisen können, oder den Personalausweis nachzeigen 

Du meinst das Richtige, drückst dich aber etwas unglücklich aus. Ausweisen muss sich - soweit rechtlich zulässig - jeder, unabhängig vom Alter. Das umfasst auch Kinder vom 1. Lebenstag an (wobei dann die Begleitpersonen in der Pflicht wären).

0

Nein. In Deutschland ist es verpflichtend, einen Ausweis zu besitzen. Das Mitführen ist freiwillig.

Ausweispflicht bezeichnet in weiterem Sinne die Verpflichtung, einen gültigen Ausweis zu besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorzulegen. 

In engerem Sinne ist die staatsbürgerliche Pflicht gemeint, einen amtlichen Identitätsnachweis zu besitzen und auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde vorzulegen.
Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (als Alternative gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG) besitzt, handelt ordnungswidrig und kann nach § 32 PAuswG mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.
Eine gesetzliche Mitführpflichtbesteht nicht. Trotzdem bist du verpflichtet, dich gegenüber Berechtigten auszuweisen.

Mitführpflicht also nein, trotzdem verlangt der Gesetzgeber, du musst dich ausweisen können.
Konsequenz: bei Nichtmitführen kann z.B. die Polizei dich vorläufig festnehmen, um die Identität festzustellen (siehe § 12 PolG NRW).