Muss ich meinem Untermieter die Küche bis Vertragsende da lassen?
Hallo, ich muss für mein Praktikum eventuell in eine neue Stadt ziehen und dafür meine jetzige Wohnung aufgeben. Allerdings habe ich einen Untermieter der mit mir in dieser Wohnung wohnt. Sollte ich also nächsten Monat tatsächlich meine Wohnung kündigen, müsste ich auch meine Küche mitnehmen. Allerdings weiß ich nicht ob ich das ohne weiteres darf.
Hat mein Untermieter ein recht drauf, dass ich die Küche stehen lasse, bis der Mietvertrag endet oder bis er selbst eine neue Wohnung für sich gefunden hat? Es heißt im untermietervertrag zwar er darf die Gemeinschaftsräume mitbenutzen, aber gilt das auch für die ganzen Küchengeräte wie Kühlschrank oder Hert?
Welche Kündigungsfrist hat denn sein Untermietvertrag? Hast du ihm schon gekündigt? Also um wie viel Zeit geht es letztlich?
Gekündigt hab ich ihm noch nicht, das tu ich sobald ich einen Praktikumsplatz habe. Aber sobald ich kündige, kündige ich auch ihm und das macht die Frist dann wie immer 3 Monate.
2 Antworten
Küchengeräte sind (d)einE Sache(n)! Wegen Herd und Kühlschrank solltet ihr euch gütlich einigen, indem er die Geräte für einen kleinen Betrag übernimmt! Die in deine neue Wohnung mitzunehmen lohnt sich wohl kaum!
Solange der Untermietvertrag besteht darfst du die Küche nicht entfernen.
Aber im Vertrag steht doch theoretisch, dass ich nur den Raum vermiete, nicht die Einrichtung. Oder irre ich mich da?
Die Räume waren bei Vertragsschluss möbliert. Das ist vertragsinhalt geworden.
Kühlschränke sind nicht so teuer wie ein Herd, den werde ich wohl in der Wohnung lassen können. Aber einen Herd kann ich mir nicht leisten, der muss mit :/
Danke aber für die Bestätigung! Da brauche ich mir keine Sorgen machen ein paar Wochen ohne Küche auskommen zu müssen.