Muss ich jeden Dividenden-Ertrag der Elterngeldstelle melden?
Hallo,
ich bin zurzeit in Elternzeit und wenn ich da Geld durch Arbeit einnehme oder durch Kapitalerträge, wird mir das vom Elterngeld abgezogen. Sobald ich Geld einnehme, soll ich das der Elterngeldstelle melden. Ich bin nicht arbeiten, allerdings besitze ich ein paar Aktien, einen kleinen Betrag in Gold- und Silberminen. Da nur zwei Aktien überhaupt eine Dividende ausschütten, und auch nur sehr klein, ist der Dividendenertrag ca. 4 Euro.
Muss ich diese lächerliche Summe der Elterngeldstelle melden? Mir geht es nicht darum, diese paar Euro zu unterschlagen, aber ich habe keine Lust auf den Aufwand.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rat2010/1556629516241_nmmslarge__35_35_1110_1110_5ac2bd9cbe067acd46ab6768f1b7a5ff.png?v=1556629516000)
Wie kommst du auf die Idee, dass irgendetwas anderees als Arbeitseinkünfte (aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit) das Elterngeld tangieren?
War mir neu und ich habe nicht gefunden, dass Kapitaleinkünfte anders zu berücksichitgne sind als Mieten oder alles andere, das auch nicht zu berücksichtigen ist.
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In dem ganzen Urteil geht es um die Millionärsgrenze.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 € im Vorjahr bekommt man kein Elterngeld.
Das hat aber nichts damit zu tun, ob Kapitaleinkünfte das Elterngeld mindern. Sie mindern es nicht. Man kann sich ja auch dann um die Kinder kümmern, wenn man Geld in Aktien oder Fonds angelegt hat. Wenn man seinem Beruf oder auch nur einem 450-€-Job nachgeht, kann man sich nicht voll um das Baby kümmern. Deshalb mindern Einkünfte aus Erwerbstätigkeit das Elterngeld.
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Leider ein weit verbreitetes Problem.
Es hat nur nicht wirklich etwas mit Jura zu tun. Lese einfach zehn mal die Überschrift.
Da steht:
"Kein Elterngeldanspruch bei Überschreiten der Millionärsgrenze"Es ist weit verbreitet, irgendwas aus dem Zusammenhang zu reissen und dann aus sehr guten und logischen Gesetzen/Urteilen (waren schließlich Profis, die die geschrieben haben) irgendeinen Unsinn zu erfinden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich wollte nichts erfinden. Ich dachte wirklich, dass es so ist. Man hat mir ja auch auf der Elterngeldstelle eingebläut, dass jeder eingenommene Euro zu melden ist, ob er mir quasi zusteht oder nicht.
Ich bin auch etwas unkonzentriert zur Zeit, weil mein Baby Zähne kriegt. Da passieren mir oft solche Fehler, weil ich müde bin.
Danke für die Aufklärung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das stand so in den Unterlagen vom Elterngeldantrag, den ich ausgefüllt hatte.
Ich habe es auch im Internet gefunden:
Auch der Abgeltungsteuer nach § 32d Absatz 1 EStG unterliegende Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen
Bei dem zu versteuernden Einkommen nach § 2 Absatz 5 EStG seien auch Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen, die gemäß § 32d Absatz 1 EStG der Abgeltungssteuer unterliegen.
Und Dividenden-Einnahmen aus Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer, oder bin ich da falsch?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/jgobond/1551795047601_nmmslarge__55_31_545_545_69dd3e7f87917a763900e243e1830ceb.jpg?v=1551795048000)
Du willst wegen lächerlichen 4 Euro eine Strafe oder gar Sperre riskieren? Wegen einer nicht geschriebenen Mail? Siehs mal aus dieser Perspektive.
Allerdings kann ich mich auch nicht erinnern, die 50 Cent Zinsertrag für s Tagesgeld damals gemeldet zu haben. Aber lang ist's her.
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Einkünfte, die keine Arbeitseinkünfte sind, mindern das Elterngeld auch nicht.
Mich verwirren Paragraphen oft, vielleicht liege ich auch falsch, weil ich was falsch verstanden habe. Ich weiß es nicht.
Aber ich mache gar nichts wegen diesem lächerlichen Betrag, da soll sich das Amt selbst melden, wenn es meint, ich hätte was unterschlagen, schließlich können sie beim Finanzamt nachfragen
Danke für deine Antwort!