Muss ich jeden Dividenden-Ertrag der Elterngeldstelle melden?

2 Antworten

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Wie kommst du auf die Idee, dass irgendetwas anderees als Arbeitseinkünfte (aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit) das Elterngeld tangieren?

War mir neu und ich habe nicht gefunden, dass Kapitaleinkünfte anders zu berücksichitgne sind als Mieten oder alles andere, das auch nicht zu berücksichtigen ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Katze446 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 14:05

Mich verwirren Paragraphen oft, vielleicht liege ich auch falsch, weil ich was falsch verstanden habe. Ich weiß es nicht.

Aber ich mache gar nichts wegen diesem lächerlichen Betrag, da soll sich das Amt selbst melden, wenn es meint, ich hätte was unterschlagen, schließlich können sie beim Finanzamt nachfragen

Danke für deine Antwort!

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Rat2010  20.12.2019, 14:18
@Katze446

In dem ganzen Urteil geht es um die Millionärsgrenze.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 € im Vorjahr bekommt man kein Elterngeld.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob Kapitaleinkünfte das Elterngeld mindern. Sie mindern es nicht. Man kann sich ja auch dann um die Kinder kümmern, wenn man Geld in Aktien oder Fonds angelegt hat. Wenn man seinem Beruf oder auch nur einem 450-€-Job nachgeht, kann man sich nicht voll um das Baby kümmern. Deshalb mindern Einkünfte aus Erwerbstätigkeit das Elterngeld.

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Katze446 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 14:20
@Rat2010

Sehr gut, vielen Dank!

Das hat mal wieder gezeigt, dass ich echt ein Problem mit Paragraphen habe. Ich könnte nie Jura studieren, ich würde wahnsinnig werden.

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Rat2010  20.12.2019, 14:26
@Katze446

Leider ein weit verbreitetes Problem.

Es hat nur nicht wirklich etwas mit Jura zu tun. Lese einfach zehn mal die Überschrift.

Da steht:

"Kein Elterngeldanspruch bei Überschreiten der Millionärsgrenze"

Es ist weit verbreitet, irgendwas aus dem Zusammenhang zu reissen und dann aus sehr guten und logischen Gesetzen/Urteilen (waren schließlich Profis, die die geschrieben haben) irgendeinen Unsinn zu erfinden.

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Katze446 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 14:33
@Rat2010

Ich wollte nichts erfinden. Ich dachte wirklich, dass es so ist. Man hat mir ja auch auf der Elterngeldstelle eingebläut, dass jeder eingenommene Euro zu melden ist, ob er mir quasi zusteht oder nicht.

Ich bin auch etwas unkonzentriert zur Zeit, weil mein Baby Zähne kriegt. Da passieren mir oft solche Fehler, weil ich müde bin.

Danke für die Aufklärung

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Katze446 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 14:34
@Rat2010

PS: Ich gehe jetzt eine Runde mit dem Kinderwagen an die frische Luft, damit das Gehirn wieder klar wird :-)

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Katze446 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 13:44

Das stand so in den Unterlagen vom Elterngeldantrag, den ich ausgefüllt hatte.

Ich habe es auch im Internet gefunden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/elterngeld-sind-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-einkommen-bei-der-berechnung-des-elterngeldes_131125.html

Auch der Abgeltungsteuer nach § 32d Absatz 1 EStG unterliegende Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen

Bei dem zu versteuernden Einkommen nach § 2 Absatz 5 EStG seien auch Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen, die gemäß § 32d Absatz 1 EStG der Abgeltungssteuer unterliegen.

Und Dividenden-Einnahmen aus Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer, oder bin ich da falsch?

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Du willst wegen lächerlichen 4 Euro eine Strafe oder gar Sperre riskieren? Wegen einer nicht geschriebenen Mail? Siehs mal aus dieser Perspektive.

Allerdings kann ich mich auch nicht erinnern, die 50 Cent Zinsertrag für s Tagesgeld damals gemeldet zu haben. Aber lang ist's her.


Rat2010  20.12.2019, 15:21

Einkünfte, die keine Arbeitseinkünfte sind, mindern das Elterngeld auch nicht.

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