Muss ich einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen oder Bürgergeld?

2 Antworten

Solange Du noch Krankengeld beziehst, hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bewilligung meiner Meinung nach frühestens ab Gesundung.

(Aufstockendes) Bürgergeld kann bei bestehendem Anspruch jederzeit beantragt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Relativ simpel: du bist arbeitslos und krank...

Dann sieh es so, als wäre der Arbeitgeber das Arbeitsamt. So lang du Krankengeld beziehst, so lange bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. - eigentlich klar. Also kannst du erst nach deiner Gesundung Arbeitslosengeld beziehen. Nicht eher.