Muss ich einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen oder Bürgergeld?
Es ist mir etwas unangenehm, aber was soll’s.
Ich bin leider noch krankgeschrieben wegen Depression und bekomme schon Krankengeld.
Die Krankmeldung wird, wie es aussieht Ende Juni auslaufen.
Jetzt meine Frage, ich habe schon vorab im April, als ich arbeitslos geworden bin ein Antrag auf Arbeitslosengeld eins gestellt und auch alle Unterlagen eingereicht.
Bisher ist noch nichts rausgekommen. Da ich ja weiß, dass wenn alles genehmigt wurde ich erst Geld vom Jobcenter Ende Juli bekomme (so rückwirkend).
Was ist wenn es bis dahin nicht genehmigt wurde, muss ich Bürgergeld beantragen oder noch mal einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld 1.
Bin da leider etwas überfragt. Kenne mich da doch nicht so gut aus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Solange Du noch Krankengeld beziehst, hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bewilligung meiner Meinung nach frühestens ab Gesundung.
(Aufstockendes) Bürgergeld kann bei bestehendem Anspruch jederzeit beantragt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/minimax11/1678568777761_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1678568778000)
Relativ simpel: du bist arbeitslos und krank...
Dann sieh es so, als wäre der Arbeitgeber das Arbeitsamt. So lang du Krankengeld beziehst, so lange bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. - eigentlich klar. Also kannst du erst nach deiner Gesundung Arbeitslosengeld beziehen. Nicht eher.