muss ich einen erste Hilfe Kurs selbst bezahlen?

13 Antworten

Wenn der EH- Schein Einstellungsvoraussetzung war und Du Dich bei der Einstellung verpflichtet hast, diesen schnellstmöglich nachzuholen, weil bisher nicht vorhanden, ist dein AG weder verpflichtet, die Kursgebühr zu übernehmen, noch Dich für die Teilnahme freizustellen, geschweige denn das als Arbeitszeit anzurechnen.

Anders sieht es aus, wenn Du den Kurs als vorbereitende Maßnahme zur Übernahme einer Tätigkeit besuchen sollst. Dann hat der AG sowohl die Kosten zu tragen als auch die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit anzuerkennen. Gleiches gilt für erforderliche Wiederholungen.

Machst du ihn privat: Selber zahlen

machst du ihn als betrieblicher Ersthelfer ODER ist er nach DGUV für deinen Tätigkeitsbereich vorgeschrieben (Stichwort Jugendarbeit) muss der AG Zahlen und die Kurszeit ist als Arbeitszeit zu werten.

War ein EH-Kurs bei deiner Einstellung eine Vorraussetzung, zahlst du ihn selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite hauptberuflich im Rettungsdienst

Wenn der Arbeitgeber dich auf einen EH - Kurs schickt, so muss er den bezahlen und die Stunden des EH-Kures sind als Arbeitszeit zu bewerten.

Machst du den EH - Kurs auf Eigenregie ( also Privat) , so ist das alles dein Problem und der AG hat damit nichts am Hut.

Hat dich dein Arbeitgebr zu dem EH -Kurs geschickt?

Oder war der EH Kurs Voraussetzung, den Job zu erhalten.?

Ich glaube nicht,dass dein Arbeitgeber die Teilnahme am ersten Hilfe Kurs angeordnet hat.Wenn es also privat ist bleibt die Bezahlung auch deine Angelegenheit und für den Arbeigeber ist das Ausfallzeit, also warum sollte er dir die Zeit gut schreiben.


DonAkime 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 11:07

Wwarum glaubst du das nicht... Ich schreib hier keinen Quatsch

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Peter501  22.03.2018, 11:12
@DonAkime

Sorry,aber zu dem Grund für den ersten Hilfe Kurs hast du dich überhaupt nicht geäußert und der ist das Entscheidende.

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Wenn der Arbeitgeber auf den Kurs besteht dann muss er sowohl die Kursgebühren als auch deinen Zeitaufwand bezahlen.

Wenn du den Kurs für dich privat machst geht das deinen Arbeitgeber nichts an. Dann muss er dich weder für die Zeit frei stellen noch irgendetwas bezahlen.


DonAkime 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 11:05

Aarbeite in der Jugendhilfe und muss den haben. Bin auch bereit die 35€ zu bezahlen. Aber der Kurs dauert 8 Std, und auch die will der AG mir nicht gutschreiben

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Urlewas  22.03.2018, 11:16
@DonAkime

Liegt es vielleicht daran, dass der Kurs Voraussetzung gewesen wäre und eigentlich bereits vorher hätte absolviert werden müssen?

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