Muss ich einen aufgezwungenen Urlaubstag hinnehmen?
Hallo Leute,
Ein ehemaliger Kollege ist verstorben, den ich nie kennen gelernt habe.
Nun sollen wir alle einen Tag frei bekommen, um zu der Beerdigung gehen
Natürlich soll uns dieser Tag vom Urlaub abgezogen werden, womit ich nicht einverstanden bin, da ich den Kollegen ja nicht kannte
Ich habe noch 5 Tage Urlaub, die ich mir aber zb für Notfälle aufgehoben habe, aber eine Beerdigung ist kein Notfall.
Darf mein Arbeitgeber das so einfach?
Ich habe ihm schon angeboten, dass ich denn Überstunden nehme, wo ich auch noch 40 von habe, damit ist er nicht einverstanden....
Also ist das rechtens?
Ich sehe das nicht ein.
Vor allem ich auch ohne das Team arbeiten kann...
3 Antworten
Er kann Urlaub aus betrieblichen Gründen anordnen. Aber er kann dir nicht vorschreiben was Du im Urlaub zu machen hast. Also, wenn es sich nicht vermeiden lässt, mach dir einen schönen Tag, nutze ihn in deinem Sinne.
Also ist das rechtens?
Der AG darf nicht anordnen, dass die MA zur Beerdigung gehen und dann noch einen Tag Urlaub abziehen.
Es ist jedem selbst überlassen, ob er hin geht oder nicht.
Außerdem darf der AG so kurzfristig keinen Urlaub anordnen. Er hat zwar das Recht bis zu 3/5 des Jahresurlaubs zu verplanen, das muss er aber im Voraus (einige Monate) z.B. für Betriebsurlaub oder auch Brückentage machen.
Zwangsurlaub vom Arbeitgeber angeordnet - Arbeitsrecht 2024
Wenn der AG möchte, dass die AN zur Beerdigung gehen, obwohl sie das nicht wollen und den Verstorbenen gar nicht gekannt haben, muss er ihnen diese Zeit bezahlen. Nur wenn ein AN selbst zur Beerdigung will, kann er Urlaub, bzw. Gleitzeit abziehen.
natürlich ist das nicht Rechtens, dein AG hat nicht das Recht für so etwas einen Tag Urlaub abzuziehen, ich würde einfach zur Arbeit gehen und verlangen das ich die Zeit bezahlt bekomme auch wenn der Betrieb an den Tag nicht stattfindet.