Muss ich der Grundschule in Deutschland mitteilen, wo meine Tochter zur Schule geht, wenn wir nicht mehr in Deutschland gemeldet sind?

2 Antworten

Musst Du nicht.

Wenn Du nett sein willst, und Probleme für den Fall einer späteren Rückkehr nach Deutschland vermeiden willst, dann schreibe der Grundschule in Deutschland einen kurzen Brief, dass Du mit Deiner Tochter Deinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt hast (ganz genau diese Formulierung ist wichtig !!!), und Deine Tochter daher aktuell der deutschen Schulpflicht nicht unterliegt.

Das reicht. Wenn dann irgendeine übereifrige Schulsekretärin das nicht versteht, dann ist das ihr persönliches Problem.


Maren458 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:53

Vielen Dank! So werde ich es machen!

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und bin auch sehr irritiert, dass die Grundschule eine Fürsorgepflicht für ein Kind hat, was nicht mehr bei ihnen gemeldet ist

Ich bin irritiert, dass sich jemand darüber irritiert fühlt, dass sich eine Schule um sein Kind sorgt.

Wenn ein Kind beispielsweise verschwindet und es vorher vielleicht sogar irgendwelche Auffälligkeiten gab, und die Medien das Umfeld des Kindes wie zum Beispiel die Schule fragt „Ja, warum haben Sie denn nicht mal nachgefragt?“, und die Leute sagen „Ja pfff 🤷🏻‍♀️“, dann ist der öffentliche Aufschrei immer laut. Viele Verbrechen an Kindern, die in den letzten Jahren so in den Medien herumschwirrten, wären zu verhindern gewesen, wenn irgendwann mal ein Arzt oder Lehrer oder Verwandter oder Nachbar mal nicht einfach nur weggeguckt hätte.


Maren458 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:52

Na klar, aber unser Fall ist ganz anders. Ich war mit der Schule ja ständig im Kontakt - bereits letztes Jahr und habe auch unsere Abmeldebescheinigung bereits gesendet.

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