Muss ich den Vermieter in jedes Zimmer lassen?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Mietrecht 67%
Wohnung mieten 33%
Wohnung 0%
Vermieter 0%

3 Antworten

Mietrecht

Der Zutritt/die Besichtigung muss anlassbezogen sein, also nicht eine Inspektion der gesamten Wohnung zuzulassen.

Da du Besitzer der Wohnung bist, kannst du der V. den Zutritt zu den Wohnräumen verwehren, lediglich zur Küche gewähren.

Der Vermieter hat ein Recht auf komplette Wohnungsbesichtigung. Nicht täglich, nicht wöchentlich aber man spricht von 1-2 Malen im Jahr wo nach dem Rechten geschaut werden darf. (D.h. Rundgang, natürlich ohne in die Schubladen zu schauen ;) )

Du kannst aber natürlich auch versuchen erst mal freundlich zu sagen, dass dir der Blick ins Schlafzimmer nicht so Recht ist weil du sehr viel privates da liegen hast und hoffen, dass dann nichts mehr dazu kommt.


reeesie 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 23:14

Aber sie hat nichts von allgemein gesagt. Sie meinte nur, sie würde gerne den Küchenblock sehen und das betrifft ja dann nur die Küche oder? Das hat ja so nicht mit Schlafzimmer zu tun

0