Wenn Du ihr gesagt hast, das du dich daran erinnerst, dann hast Du jetzt wohl ein Problem.

Zunächst mal war es kein Trinkgeld, sondern eindeutig Geld der Kundin, dass du dir im Wissen darum widerrechtlich angeeignet hast. Selbst wenn es nur auf der Theke liegen geblieben ist, ist es nicht dein Geld, sondern gehört separat beiseite gelegt. Die Kundin kann auch einen Kassensturz (wird normalerweise mit der Tagesabrechnung erledigt) verlangen und hat dadurch Anspruch auf Rückzahlung des Betrages sofern die exakt von ihr angegebene Summe beim Kassensturz oder der Tagesabrechnung zuviel im Bestand ist.

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