Muss ich das Buch bezahlen?

3 Antworten

Wenn nichts beschädigt ist, was deine Lehrerin nicht am Anfang des Schuljahres eingetragen hat, musst du natürlich nichts bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur mit 1,0 bestanden

Yusuf72 
Beitragsersteller
 11.01.2024, 21:11

Also das heißt auch, das die Lehrerin mich vor einer Zahlung gerettet hat oder?

2
thatnuhright  11.01.2024, 22:36
@Yusuf72

Kommt darauf an, wie man gerettet definiert. Eigentlich hat die Lehrerin nur ihren Job gemacht. Es ist ihre Aufgabe, wenn sie die Bücher verteilt, sich das aufzuschreiben, wenn Schüler sagen, dass ihr Buch beschädigt ist. Du hast dich selber gerettet, indem du ihr gesagt hast, dass in deinem Buch Seiten beschädigt sind. Aber es stimmt natürlich, dass die Lehrerin dir geholfen hat und sie mit dafür verantwortlich ist, dass du nicht bezahlen musst.

0

Wenn die Lehrerin eingetragen hat, dass das Buch beschädigt wurde, und du auch nix beschädigt hast, dann musst du auch nichts bezahlen. Du hast jetzt aber was beschädigt, also kannst du nur hoffen, dass es denen nicht auffällt. Das ist ja so als leihst du dir 'nen Tisch aus wo schon macken dran sind, sägst dann ein Tischbein ab und erwartest, dass es nicht schlimm ist (ein bisschen übertrieben, aber ich glaube du weißt, was ich meine)

Wahrscheinlich nicht. Bleib einfach bei der Wahrheit und teile dies jedem der Beteiligten mit.