Muss ich bei Einreise in Quarantäne?
Hey,
Spanien ist ja zurzeit ein Hochinzidenz-Gebiet und ich bin dort nur ein paar Stunden nach Einreise mit dem Flugzeug bis es dann in weniger als 24 Stunden aufs Schiff und raus aus Spanien geht. Gegen Ende der Reise bin ich zwei Tage in Barcelona jedoch nur auf dem Schiff und betrete somit nicht das Land Spanien. Dann nur noch die Rückreise bei der ich nach Aussteige nur 4 Stunden in Spanien bin.
Muss ich jetzt in Quarantäne, weil ich mich ja keine 24 Stunden dort aufhalten?
MfG
2 Antworten
Hallo,
der Hafen von Barcelona befindet sich nicht in internationalen Gewässern, daher dürftest du dich ganz offiziell in Spanien aufhalten und somit länger als 24 Std. in Spanien sein.
Ich würde an der Stelle die Reederei fragen, mit der ich fahre, ob dem so ist... die werden es ja sicher beantworten können.
LG, Chris
Ja, dich würde eine Quarantäne treffen. Nachzulesen hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Eine Ausnahme für einen kurzen Aufenthalt im Hochrisikogebiet gibt es nicht. Die 24 Stunden betreffen nur den kleinen Grenzverkehr, sprich Berufspendler im Bereich um die Grenze.
Die Ausnahmen findest du hier:
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Fazit: Du musst die Rückreise vorher online anmelden, du musst einen Test- oder Impfnachweis hochladen. Ungeimpft musst du dich dann nach der Rückreise in Quarantäne begeben (hierbei gilt vollständige Impfung + 14 Tage).

Bei der Ausnahme geht es um den Grenzvekehr, d.h. die kurze Einreise im Grenzbereich (ca. 30 Kilometer). Das betrifft u.a. klassisch Pendler und ist für diese gedacht. Das habe ich auch so oben geschrieben.
Nachzulesen unter § 2 Ziffer 11 der Coronabekämpfungsverordnung. Für kurzzeitige Reisen gibt es keine Ausnahme.
Achso und diese Infos können sich auch ändern, also bitte aktuell nachlesen
Das, was in deinem Bild zu lesen ist, hat der FS doch schon so geschildert und war ihm bewusst.
Die Frage hier ist doch, wie der Aufenthalt auf dem Schiff zu werten ist - dann würde ja u.U. der Punkt 3 der Ausnahmen gelten.
Vermutlich ist das nicht so, aber das weiß ich nicht mit Sicherheit und sollte bei der Reederei erfragt werden.