Muss ich bei ausscheiden durch nicht bestandene Nachprüfung beim zoll zurückzahlen?
Hey meine Frage ist folgende. Ich bin nun seit etwa mehr als sechs Monaten in der Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Dienst beim zoll und würde gerne aufhören jedoch nicht zurückzahlen. Meine Frage ist nun, da ich die zwischenprüfungen höchstwahrscheinlich nicht bestanden habe, wie das aussehe wenn ich bei nicht bestandener Nachprüfung gekündigt würde. Müsste ich in diesem Fall die Bezüge ebenfalls zurückzahlen? Denn ich finde dazu nichts genaues und die Ausbildungsleitung wollte ich verständlicherweise auch nicht fragen
1 Antwort
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Schaue doch mal in das Bundesbesoldungsgesetz, die §§ 59 ff. lassen grüßen. Aus den Regelungen ergibt sich klar, dass es keine generelle Rückzahlungspflicht bei Nichtbestehen der Prüfung gibt, allerdings können - dies muss aber zu Beginn des Vorbereitungsdienstes schon erfolgt sein - nach § 59 Absatz 5 BBesG entsprechende Auflagen gemacht werden - ob das bei Dir der Fall war, lässt sich von hier nicht beurteilen.