Muss ich als z.B. Influencer ein Impressum angeben?

2 Antworten

Die Impressumspflicht ist klar: Wer seine Webseite gewerblich nutzt, muss eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung stellen.

Das ist so nicht richtig. In § 5 TMG, das ist die maßgebliche Vorschrift, steht nichts von gewerblich. Dort steht geschäftsmäßig. Das ist ein großer, ein sehr großer Unterschied.

Auf Instagram, Google+ und Co. gibt es bspw. kein Feld für das Impressum und man solle es verlinken. Was wenn man aber keine eigene Seite hat...? Muss ich als  Nutzer einer Plattform überhaupt ein Impressum angeben? Schließlich ist man nicht  Betreiber.

Du bist nicht der Betreiber der Plattform, das ist richtig. Aber dennoch bietest Du dort Informationen (offiziell: Telemedien) an, für die Du auch verantwortlich bist. Deswegen bist Du ein Diensteanbieter im Sinne des TMG. Also brauchst Du eine Anbieterkennzeichnung, wie das offiziell heißt.

Was ist wenn ich Einzelunternehmer und als Solist oder DJ unterwegs bin und keine eigene Webseite besitze, müsste man dann seine private Adresse in Portal X angeben?

Bietest Du als Musiker oder DJ Telemedien an? Wenn nein, brauchst Du keine Anbieterkennzeichnung. Wenn ja, brauchst Du eine Anbieterkennzeichnung - auch dann, wenn Du diese Telemedien auf irgendeinem Portal bzw. bei einem anderen Dienst unter Deinem Namen anbietest.

So ein undurchsichtiges Gesetz...

Nein, es ist hinreichend eindeutig.


auxboyboy 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 14:43

Okay, dann wundert es mich warum sich so viele nicht dran halten und keinen auf den Deckel bekommen. Zumal ich es schon frech finde dass DJs ihren privaten Wohnsitz öffentlich preisgeben müssen, kein DJ hat eine Geschäftsadresse. Freiberufler sind es ja leider auch nicht.

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franzhartwig  10.04.2021, 17:09
@auxboyboy
Zumal ich es schon frech finde dass DJs ihren privaten Wohnsitz öffentlich preisgeben müssen, kein DJ hat eine Geschäftsadresse. Freiberufler sind es ja leider auch nicht.

Es ist nun einmal so, dass Freiberufler, DJs und mitunter auch Handwerker eine Firmenadresse haben, die identisch mit der Privatadresse ist.

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Muss ich als  Nutzer einer Plattform überhaupt ein Impressum angeben? Schließlich ist man nicht Betreiber.

Nein.


AniMusic123  09.04.2021, 23:31

Begründung? Ich kenne es anders.

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AniMusic123  09.04.2021, 23:35
@Sören Stabenow

Wenn ich aber etwas betreibe, was ein Impressum erfordert, bin ich ja der Betreiber von irgendetwas, wenn es auch nur ein Instagram Account ist. Klar ist man immer noch der Nutzer von Instagram, aber die kümmern sich ja nicht um ein impressum.

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Sören Stabenow  09.04.2021, 23:38
@AniMusic123

Bei der Impressumspflicht geht es um das Betreiben von Websites. Da geht es nicht um die Nutzer einer Seite.

Ein Instagram Account ist keine Website, das fällt trotzdem unter Instagram.

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AniMusic123  09.04.2021, 23:41
@Sören Stabenow

Das steht so aber nicht im TMG. Im TMG steht, dass eine Impressum bzw Informationspflicht besteht, sobald man sich geschäftsmäßig beschäftigt. Da steht nichts explizit dass man das auf der Website tun muss. Das wäre auch ziemlich dämlich, dann wäre jeder selbstständiger fein raus wenn er keine Website hätte.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

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franzhartwig  10.04.2021, 00:00
@Sören Stabenow
Weil die Impressumspflicht nur für Betreiber einer Website gilt, nicht den Nutzern.

Die Impressumpflicht gilt nicht für den Betreiber, sondern für den Diensteanbieter. Und das bist Du.

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Sören Stabenow  10.04.2021, 00:46
@AniMusic123

Tja, aber auf Instagram bist du kein Dienstanbieter, zumindest nicht im Regelfall, also kannst du auch das Knicken.

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AniMusic123  10.04.2021, 11:29
@Sören Stabenow

In der Frage ging es aber doch darum, ob zb influencer Impressumspflicht haben. Privat ist das wie du sagst natürlich kaxk egal.

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Sören Stabenow  10.04.2021, 15:09
@AniMusic123

Jein. In der Frage ging es unter anderem um das wilde Beispiel Influencer, ich ging aber auf die generelle Frage ein, bei der die Antwort nun mal nein heißt.

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