Muss ich als Kind eines verstorbenen Elternteils das Erbe ablehnen?

Bergfex49  29.06.2024, 13:16

Was will denn die Renteversicherung genau von Dir?

Juergen3578 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:28

Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus geringfügiger Beschäftigung

3 Antworten

Das Elternteil ist bereits verstorben als du selbst noch ein Kind warst: Die Rentenkasse des Verstorbenen hat dir möglicherweise eine Halbwaisenrente bezahlt -.sofern überhaupt ein Rentenanspruch bestand. Eine berechtigte Forderung wäre in dem Fall vermutlich verrechnet worden.

Ob Forderungen eines Sozialversicherungsträger unter die Restschuldbefreiung fallen keine Ahnung.

Da die PI nicht weiter betrieben wurde, war der Verstorbene vielleicht bereits in der Wohlverhaltensphase oder die Schulden sind durch falsche Handlung der Erben entstanden.

Aber zuerst würde ich beim zuständigen Nachlassgericht klären, ob dein anderes Elternteil damals wirksam für dich ausgeschlagen hat. Falls die Eltern damals nicht verheiratet waren - wurdest du nämlich zum Alleinerben, sofern keine Geschwister vorhanden oder verstorbenes Elternteil nochmals verheiratet.

Wenn das andere Elternteil nicht gehandelt hatte und je nach Höhe der Förderung, lohnt eventuell noch der Gang zum Anwalt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629a.html -

Gibt es denn noch etwas zu erben vielleicht ein Haus oder was

Sonst besser ablehen mit Notar

Éin Erbe muss man nicht aktiv annehmen. Wenn man es nicht ausschlägt, wird man automatisch Erbe