Muss hier der Bruder für die essgestörte Schwester mit aufkommen?

6 Antworten

Er muss gar nichts abgeben, 0. Wenn die essgestörte Schwester alles vernichtet hat, muss sie selbst für ihre "Ernährung" sorgen. Und ja, er sollte die Lebensmittel woanders aufbewahren, damit sie merkt, was sie falsch macht. Von einer Verpflichtung kann hier keine Rede sein.

Mit 60,- kommt man ne Weile hin, Ihr Problem das sie sich dann nur Nudeln, Haferflocken und mal nen Apfel leisten kann.

Ich würde einen Döner essen gehen und Zuhause wäre dann bei mir Ramadan.

Nein, der Bruder hat dazu keinerlei Verpflichtung.

Allerdings habt ihr Kinder die Verantwortung, euren Vater auf Unterhalt zu verklagen, wenn er euch keinen zahlt.

Nö, er muss nichts abgeben. Schwester ist volljärhig und für sich selber verantwortlich. Sie hat sich verspekuliert. Bruder will sich nicht durchfüttern, ist sein gutes Recht.

Ja sie mag krank sein, das genügt aber nicht als Begründung du musst mich durchfüttern. So weit kann man mit 19 dann schon trotz Essstörung denken.

Wenn, dann sollte er wenigstens eine Art Gegenleistung verlangen. Zum Beispiel in Form von Hausarbeit.