Muss eine nicht einsatzbereite Schreckschusswaffe genauso gelagert weden wie eine Einsatzbereite?


06.09.2024, 22:17

Bzw. wann wird aus einem Stück Eisen eine Waffe?

5 Antworten

Auch die "wesentlichen" Teile müssen korrekt aufbewahrt werden..

Jawohl, das muß sie, solange sie nicht völlig unbrauchbar gemacht wurde. Das gilt für alle Arten von Waffen.

Bei einer Schreckschusswaffe geht das etwas einfacher, als bei einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, die ja auf einer WBK registriert ist. Man haut einfach solange mit dem Hammer drauf, bis das der Spritzguß sein Gefüge aufgibt, und das Ding auseinanderbröselt. Dann ab in die Tonne damit. Zu gut deutsch: Man zerdeppert das Ding, und gut ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Auch eine defekte Waffe definitionsgemäß eine Waffe - damit gelten die gleichen Vorschriften wie für eine schussfähige Waffe.

Damit eine Schusswaffe als "unbrauchbar gemacht" gilt, müssen die Voraussetzungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 WaffG erfüllt sein. Aber selbst eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe gilt -unbeschadet diverser Ausnahmeregeln für diese- weiter als Schusswaffe i.S.d. WaffG. Insbesondere der § 36 WaffG kennt keine Ausnahmeregelungen für unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Du wirst also nicht darum kommen, die Waffe in irgendeiner Form einzuschließen.

Bzw. wann wird aus einem Stück Eisen eine Waffe?

Die Denkweise ist falsche, es ist hier ja andersherum: Wann wird aus einer Schusswaffe wieder ein einfaches Stück Eisen?

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Man kann eine Waffe zwar theoretisch so bearbeiten, dass sie als unbrauchbar gilt, aber das machst erstens nicht du, wenn du nicht gerade Büchsenmacher bist und es wird zweitens auch geprüft. Auch hier gelten immernoch relativ scharfe Richtlinie, sind ja in Deutschland.

Bei Schreckschusswaffen ist mir zwar kein einziger Fall bekannt, wo das gemacht wurde, aber zumindest denke ich, dass es hier nicht anders wäre.

⁹⁹

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger

§ 36 WaffG

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Da steht nichts davon, dass das nur bei funktionsfähigen Waffen zutrifft. Auch mit einer nichts funktionsfähigen Schreckschusswaffe können Straftaten begangen werden, wenn die ein Einbrecher klaut.


Hannes178 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 22:30

Ab wann ist eine Waffe keine Waffe mehr? Bzw wann Wird eine Waffe zur Waffe? Wie entsorgt man dann eine Schreckschusswaffe? Muss man sie Einschmelzen?

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