Muss eine nicht einsatzbereite Schreckschusswaffe genauso gelagert weden wie eine Einsatzbereite?
Hallo, ich besitze eine Schreckschusswaffe Zuhause und habe die normalerweise im Schrank in einem abgeschlossen Waffenkoffer.
Leider ist ein Teil Defekt an der Waffe und ist dadurch nicht mehr in der Lage eine Patrone abzufeuern.
Jetzt stellt dich mir aus reiner interesse die Frage, muss eine Schreckschusswaffe noch so gelagert werden wie eine einsatzbereite, wenn z.B. die innenteile Komplett entfernt wurden und sie nur von außen "echt" aussieht. Dass man sie z.B. als Dekoobjekt an die Wand hängen könnte. Weil spätestens wenn der Schlagbolzen entfernt ist ist sie ja Harmlos und auch nicht gefährlicher als ein Hammer.
Schonmal danke für eure Antworten!
Bzw. wann wird aus einem Stück Eisen eine Waffe?
5 Antworten
Auch die "wesentlichen" Teile müssen korrekt aufbewahrt werden..
Jawohl, das muß sie, solange sie nicht völlig unbrauchbar gemacht wurde. Das gilt für alle Arten von Waffen.
Bei einer Schreckschusswaffe geht das etwas einfacher, als bei einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, die ja auf einer WBK registriert ist. Man haut einfach solange mit dem Hammer drauf, bis das der Spritzguß sein Gefüge aufgibt, und das Ding auseinanderbröselt. Dann ab in die Tonne damit. Zu gut deutsch: Man zerdeppert das Ding, und gut ist.
Auch eine defekte Waffe definitionsgemäß eine Waffe - damit gelten die gleichen Vorschriften wie für eine schussfähige Waffe.
Damit eine Schusswaffe als "unbrauchbar gemacht" gilt, müssen die Voraussetzungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 WaffG erfüllt sein. Aber selbst eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe gilt -unbeschadet diverser Ausnahmeregeln für diese- weiter als Schusswaffe i.S.d. WaffG. Insbesondere der § 36 WaffG kennt keine Ausnahmeregelungen für unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Du wirst also nicht darum kommen, die Waffe in irgendeiner Form einzuschließen.
Bzw. wann wird aus einem Stück Eisen eine Waffe?
Die Denkweise ist falsche, es ist hier ja andersherum: Wann wird aus einer Schusswaffe wieder ein einfaches Stück Eisen?
Man kann eine Waffe zwar theoretisch so bearbeiten, dass sie als unbrauchbar gilt, aber das machst erstens nicht du, wenn du nicht gerade Büchsenmacher bist und es wird zweitens auch geprüft. Auch hier gelten immernoch relativ scharfe Richtlinie, sind ja in Deutschland.
Bei Schreckschusswaffen ist mir zwar kein einziger Fall bekannt, wo das gemacht wurde, aber zumindest denke ich, dass es hier nicht anders wäre.
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(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Da steht nichts davon, dass das nur bei funktionsfähigen Waffen zutrifft. Auch mit einer nichts funktionsfähigen Schreckschusswaffe können Straftaten begangen werden, wenn die ein Einbrecher klaut.
Was eine Waffe ist, ist im Waffengesetz definiert.
Wo man die entsorgen kann, kommt bestimmt aufs Bundesland an.
Ab wann ist eine Waffe keine Waffe mehr? Bzw wann Wird eine Waffe zur Waffe? Wie entsorgt man dann eine Schreckschusswaffe? Muss man sie Einschmelzen?