Muss ein Elternteil beim Stechen eines Ohrlochs dabei sein?

5 Antworten

Laut §110 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem sogenannten Taschengeldparagrafen, dürfen Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren ohne die Zustimmung ihrer Eltern Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, solange es sich um Ausgaben im Rahmen ihres Taschengeldes handelt. Daher gilt dies auch für ein Piercing.

Das Stechen eines Piercings wird aus strafrechtlicher Perspektive grundsätzlich als Körperverletzung im Sinne von § 223 StGB betrachtet. Wie bei medizinischen Heileingriffen kann die Körperverletzung jedoch dann rechtmäßig werden, wenn die behandelte Person der Behandlung und der damit verbundenen Körperverletzung zustimmt. Minderjährige haben in der Regel auch die Fähigkeit zur Einwilligung.

Eltern können nur dann wegen Körperverletzung klagen, wenn sie nicht zugestimmt haben, und der Piercer entweder unsauber gearbeitet hat, was zu einer Entzündung führen kann, nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs informiert hat oder wenn nachweislich die erforderliche Reife zur Einwilligung bei dem Jugendlichen gefehlt hat.

Die Mehrheit der Piercing-Studios führt ohne Zustimmung der Eltern aber kein Piercing durch.

Bei Personen unter 16 Jahren ist dafür meist nicht einmal eine schriftliche Einwilligung ausreichend. Für Personen unter 16 Jahren ist es für viele Studios Voraussetzung, dass beim Piercen ein Elternteil oder eine andere erziehungsberechtigte Person dabei ist. Es ist erforderlich, dass beide erziehungsberechtigten Personen unterschreiben, es sei denn, es liegt ein Beleg für das alleinige Sorgerecht vor.

Bei Personen über 16 Jahren genügt die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Diese muss jedoch oft eine Kopie des Lichtbildausweises von Vater oder Mutter enthalten, um die Unterschrift zu verifizieren. Gleichzeitig mit dieser Einverständniserklärung wird auch die Haftung des Piercers ausgeschlossen.

Falls es sich bei der Unterschrift um eine Fälschung des Kindes handelt, werden für das Kind bzw. die Eltern höhere Strafen wegen Urkundenfälschung verhängt als für den Piercer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 79 Piercings

PiercingJunge  22.04.2025, 21:56

Wenn der Piercer dich und deine Eltern gut kennt und deren allgemeine Einstellung zu diesem Thema kennt, könnte er darauf verzichten. 

Allerdings ist das nicht die beste Vorgehensweise. 

Denn selbst wenn es in der Vergangenheit bereits zehn Mal gut gegangen ist, kann beim elften Versuch etwas schiefgehen, was zu ernsthaften Streitigkeiten und Komplikationen führen kann.

Mit 14 in Deutschland zumeist ja (also Eltern dabei).

Also eine Erlaubnis deiner Eltern brauchst du auf jeden fall. Bei manchen funktioniert es auch, wenn man sowas wie einen Muttizettel mitbringt. Kann man sich auf Google oder so raussuchen. Bei mir war meine Mutter dabei, aber alleine geht es eigentlich nicht wenn du noch nicht 18 bist.

Muss schon dabei sein, kann ja sonst irgendwer unterschrieben haben. Kein Shop ist so blöd und würde sich dann ne potentielle Körperverletzung ans Bein binden.

Ist überall unterschiedlich und müsstest du vor Ort bzw telefonisch/ per Mail erfragen :)

Woher ich das weiß:Hobby – Eigene Erfahrung und noch vieles geplant :-)