Muss der Mann einen Bart haben im Islam?

4 Antworten

Muslime sollten einen Bart haben. Der sollte aber nicht zu lang sein wie es bei vielen Salafisten der Fall ist.

Imam Sadiq (a.s.) sagte: “Du packst mit deiner Hand deinen Bart und kürzt das, was übrigleibt.” [Man la Yahduruh-ul-Faqih, Band 1, Seite 130]

Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Was ist die Mindestanforderung für das Tragen eines Bartes?
Antwort: Das Rasieren des Bartes ist als obligatorischen Vorsichtsmaßnahme verboten (haram), und dies schließt die Haare ein, die an den Seiten des Gesichts wachsen. Es ist jedoch kein Problem, die Haare, die auf den Wangen und im Nacken wachsen, zu rasieren. Die Mindestanforderung an den Bart sollte so hoch sein, wie die Gewohnheitsnorm (Urf) besagt, dass "diese Person einen Bart hat", auch wenn er z.B. auf eine Bartgröße 3 getrimmt ist.

In anderen Worten: Es sollte ein Bart erkennbar sein, er muss aber nicht unbedingt lang sein. Zudem heißt es:

Frage: Ist es erlaubt, sich den Bart zu rasieren, wenn man sich in einer unvermeidlichen oder schwierigen Situation befindet?
Antwort: Es ist für einen Muslim nicht erlaubt, seinen Bart zu rasieren (obligatorische Vorsichtsmaßnahme), es sei denn, er befürchtet, dass sein Leben Schaden nimmt, wenn er sich nicht rasiert, oder wenn das Wachsen des Bartes ihn in Schwierigkeiten bringen würde (z.B. wenn er zu einer Ursache für Spott und Demütigung wird, die normalerweise von einem Muslim nicht toleriert wird).

Und:

Frage: Ist ein französisch geschnittener Bart [Henriquatre] zulässig?
Antwort: Aufgrund der obligatorischen Vorsichtsmaßnahmen ist es für einen Mann nicht erlaubt, seinen Bart zu rasieren. Ebenso ist es nicht zulässig, dass er nur das Haar am Kinn belässt und die Seiten rasiert. Auch dies beruht auf der obligatorischen Vorsichtsmaßnahme.

Wenn du Bartwuchs hast, solltest du dir einen Bart wachsen lassen.


Eigentlich schon, ja. Schau mal HIER (S. 442):

5892 - ... Ibn ‘Umar berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Unterscheidet euch von den Götzendienern; lasst den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz.“ Ibn ‘Umar pflegte, wenn er die Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ) oder die ‘Umra vornahm, seinen Bart zu fassen und das an Haar abzuschneiden, was über seine Faustlänge hinausragte.826 

Ja. Das komplette abrasieren gilt als Verboten.

Jedoch entgeht man das Verbot bereits, wenn man es nur trimmt, sodass nur ein leichter Bart erhalten bleibt, es muss kein längerer Vollbart sein.

Es auf eine Faustlänge wachsen zu lassen, gilt dagegen als Sunnah, wird also empfohlen.


Tauhidsero  23.03.2024, 15:59

Nein Faustlänge ist nach der Mehrheit der Gelehrten Pflicht woher hast du es das es sunnah sein soll

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Nein... nur die Rasur ist verboten.