Muslime sollten einen Bart haben. Der sollte aber nicht zu lang sein wie es bei vielen Salafisten der Fall ist.

Imam Sadiq (a.s.) sagte: “Du packst mit deiner Hand deinen Bart und kürzt das, was übrigleibt.” [Man la Yahduruh-ul-Faqih, Band 1, Seite 130]

Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Was ist die Mindestanforderung für das Tragen eines Bartes?
Antwort: Das Rasieren des Bartes ist als obligatorischen Vorsichtsmaßnahme verboten (haram), und dies schließt die Haare ein, die an den Seiten des Gesichts wachsen. Es ist jedoch kein Problem, die Haare, die auf den Wangen und im Nacken wachsen, zu rasieren. Die Mindestanforderung an den Bart sollte so hoch sein, wie die Gewohnheitsnorm (Urf) besagt, dass "diese Person einen Bart hat", auch wenn er z.B. auf eine Bartgröße 3 getrimmt ist.

In anderen Worten: Es sollte ein Bart erkennbar sein, er muss aber nicht unbedingt lang sein. Zudem heißt es:

Frage: Ist es erlaubt, sich den Bart zu rasieren, wenn man sich in einer unvermeidlichen oder schwierigen Situation befindet?
Antwort: Es ist für einen Muslim nicht erlaubt, seinen Bart zu rasieren (obligatorische Vorsichtsmaßnahme), es sei denn, er befürchtet, dass sein Leben Schaden nimmt, wenn er sich nicht rasiert, oder wenn das Wachsen des Bartes ihn in Schwierigkeiten bringen würde (z.B. wenn er zu einer Ursache für Spott und Demütigung wird, die normalerweise von einem Muslim nicht toleriert wird).

Und:

Frage: Ist ein französisch geschnittener Bart [Henriquatre] zulässig?
Antwort: Aufgrund der obligatorischen Vorsichtsmaßnahmen ist es für einen Mann nicht erlaubt, seinen Bart zu rasieren. Ebenso ist es nicht zulässig, dass er nur das Haar am Kinn belässt und die Seiten rasiert. Auch dies beruht auf der obligatorischen Vorsichtsmaßnahme.

Wenn du Bartwuchs hast, solltest du dir einen Bart wachsen lassen.