Muss der Azubi Mindestlohn angepasst werden?
Hallo, habe 2022 meine Ausbildung begonnen und wurde zum damaligen Zeitpunkt zum Mindestlohn vergütet.
2023 wurde dieser aufgestuft, jedoch blieb meine Vergütung gleich.
Muss dieser abgeglichen werden oder ist das rechtens?
LG
3 Antworten
Als das Azubi-Mindestgehalt im Jahr 2020 gestartet war, lag er bei 515€ im ersten Lehrjahr, allerdings ist nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, dass diese Summe sich jedes Jahr erhöht. Für 2024 sieht die Mindestvergütung so aus: 649,00 € im ersten Lehrjahr. 766,00 € im zweiten Lehrjahr.
Er muß angepasst werden, in welcher Branche arbeitest Du?
Danke erst mal für die Antwort.
Ich bin in der KFZ-Branche tätig, arbeite in einer Werkstatt und verdiene aktuell 589€ im 2. LJ.
Der Ausbildungsvertrag wurde im August 2022 geschlossen, natürlich stieg die Vergütung beim Erreichen des 2.LJ, jedoch wurde der gesetzliche Mindestlohn für Azubis 2023 erhöht.
Meine Frage war daher, ob sich diese Erhöhung trotz der Vertragsschließung vor der neuen Gesetzesgebung angleichen muss, oder nicht.
lG
Habe es geschrieben,es muss angepaßt werden! Das muss dein Betrieb dem Lohn/Steuerbüro mitteilen! Es ist ein muss!!!
Im Ausbildungsvertrag sollte für jedes Jahr das Gehalt notiert sein und darauf haben sich beide Seiten geeinigt
Klar, aber man wird ja nicht "Mindestlohn" unter Gehalt im Vertrag stehen haben oder?
Wenn der vereinbarte Lohn niedriger als die gesetzliche Vorgabe ist, trittautomatisch die gesetzliche Vorgabe in Kraft
Nein, meine Vergütung ist für jedes Lehrjahr einzeln beschrieben, sprich 1.LJ 2.LJ und 3.LJ.
Dadurch, dass sich der Mindestlohn für Azubis aber im Jahre 2023 erhöht hat und ich nach dem Mindestlohn von 2022 vergütet werde, kam mir die Frage auf, ob sich dies nicht angleichen müsse.
LG
für die besserwisser :
Während der Ausbildung ist es nicht üblich eine Gehaltsverhandlung durchzuführen, da die Beträge der Azubi Vergütung bereits im Vorhinein festgelegt sind und in sehr seltenen Fällen erhöht werden. Sobald man die Ausbildung abgeschlossen hat, kann und sollte man auf jeden Fall auf eine Gehaltserhöhung bestehen.
Es geht hier um Auszubildende und den gesetzlichen Mindestlohn für Azubis. Lehrlinge gabs früher
Gesetze haben Vorrang