Muss der Autohändler mich in Kenntnis setzten?

2 Antworten

Eine überschaubare Nachlackierung muss nicht zwingend angegeben werden und zählt auch nicht unbedingt als Unfall. Wenn der Farbunterschied so problemlos zu sehen ist, genauso wie die Lackmängel, musst du dir natürlich gefallen lassen, dass dir gesagt wird, dass das kein verborgener Mangel ist, weil bei einer vernünftigen, gründlichen Besichtigung des Fahrzeugs sowas sehr offenbar ohne weiteres zu sehen gewesen wäre.

hast du denn neben Unfallfreiheit auch die Freiheit von Nachlackierungen etfragt? Wenn ja, hätte das natürlich gesagt werden müssen. Wenn nein, muss dir das in überschaubarem Umfang nicht unbedingt dargelegt werden. Sollte aber natürlich im Idealfall schon… Zwischen sollte und muss ist aber immer noch ein Unterschied.

Wurde er als Unfallfrei verkauft ?


Mrmnd 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:25

Jo wurde als unfallfrei verkauft.

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