Muss bei einer außerbetrieblichen Ausbildung in Kooperationsform (BaE Koop) ein Ausbildungsvertrag seit Tag 1 existieren?
Ich habe momentan kein Ausbildungsvertrag seit dem 10.08.2022. Eine Dozentin begründete, dass die erst ein Kooperationspartner bräuchten, vor allem für die Berufschule. Ist dass denn so?
Ich habe die Sorge, dass z.B. dann die Probezeit von vorne anfängt, obwohl gesetzlich sie ja eigentlich nur 4 Monate daueren kann.
In der Hinterhand:
Unterschriebenes Berichtsheft datiert 10.08.2022 - 02.09.2022, Kontoauszug 1: "Gehalt 08/2022"
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rheinflip/1686068415498_nmmslarge__0_100_500_500_d49d8f67c175fb4e40a76ea280cc2abd.jpg?v=1686068416000)
Der Ausbildungsvertrag muss zu Beginn der Ausbildung mit den wichtigsten Parametern ausgefüllt werden. Die Unterschrift muss mit dem Beginn der Ausbildung, die durch die Agentur für Arbeit vorgegeben wird datiert sein.
Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die probezeit, die Bezahlung und die ganz normalen ausbildungsregeln.
der Kooperationsvertrag sollte dann schnellstmöglich (was normalerweise kein Problem bei einer guten Akquise ist), dem Ausbildungsvertrag zugefügt werden. Die IHK hat dann die Pflicht die Eintragung vorzunehmen und die wesentlichen Punkte zu prüfen.
mit der Eintragung des kooperationsvertrages gibt es dann eine Änderung der Eintragung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nein ich hatte ab meinem 1. Tag den Ausbildungsvertrag. Mit dem Kooperationsbetrieb schließt man ein Kooperationsvertrag ab und hat mit dem Ausbildungsvertrag nichts zu tun.
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das hat schon mit dem ausbildungsvertrag zu tun, ist sozusagen eine Ergänzung