Muss bei einer außerbetrieblichen Ausbildung in Kooperationsform (BaE Koop) ein Ausbildungsvertrag seit Tag 1 existieren?

2 Antworten

Der Ausbildungsvertrag muss zu Beginn der Ausbildung mit den wichtigsten Parametern ausgefüllt werden. Die Unterschrift muss mit dem Beginn der Ausbildung, die durch die Agentur für Arbeit vorgegeben wird datiert sein.

Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die probezeit, die Bezahlung und die ganz normalen ausbildungsregeln.

der Kooperationsvertrag sollte dann schnellstmöglich (was normalerweise kein Problem bei einer guten Akquise ist), dem Ausbildungsvertrag zugefügt werden. Die IHK hat dann die Pflicht die Eintragung vorzunehmen und die wesentlichen Punkte zu prüfen.

mit der Eintragung des kooperationsvertrages gibt es dann eine Änderung der Eintragung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Nein ich hatte ab meinem 1. Tag den Ausbildungsvertrag. Mit dem Kooperationsbetrieb schließt man ein Kooperationsvertrag ab und hat mit dem Ausbildungsvertrag nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

Rheinflip  04.09.2022, 14:29

das hat schon mit dem ausbildungsvertrag zu tun, ist sozusagen eine Ergänzung

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