Muss Arbeitgeber urlaubsbescheinigung ausstellen?

2 Antworten

Wenn du eine Urlaubsbescheinigung brauchst, dann muss dir der ehemalige Arbeitgeber auf jeden Fall eine ausstellen. Will er das nicht tun? Dann solltest du ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen und ihm sagen, dass er dir damit, wenn er diese Urlaubsbescheinigung nicht ausstellen will, ziemlich Ärger verusacht. Er ist verpflichtet, sie auszustellen.

Nach § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Der Arbeitgeber ist nach dem Gesetz also dazu verpflichtet. Eigentlich unaufgefordert.