Musik auf USB stick?
Darf man Musik von YouTube mit einem YouTube converter auf einen USB stick packen und die dan im Auto hören oder gibt es da irgendwelche Regeln oder sonstiges?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/UnterhaltungNRW/1511709770294_nmmslarge__45_282_952_952_1c64edbaf5c94ffc30b32f3487adb1a4.jpg?v=1511709770000)
Das ist für den privaten Gebrauch. Ist erlaubt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Rein juristisch ist das nicht erlaubt, nein.
In der Praxis prüft das jedoch niemand nach. Auch könnte nur unter großem Aufwand nachgewiesen werden, dass die Datei auf Deinem USB Stick jetzt von Youtube stammt.
Fazit: Nicht direkt erlaubt, aber niemand wird Dich deswegen verklagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
Ja darf man im Rahmen der sogenannten Privatkopie (§ 53 UrhG).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
finde jemanden, der das überprüfen will. oder besser gesagt: finde jemanden, der es merkt, dass du eine kopie angefertigt hast ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
Nein.
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
YouTube zählt meines Wissens nach aber nicht als "Datenbankwerk".
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Was ist denn Youtube deiner Meinung nach? Youtube ist nichts anderes als eine Datenbank mit Videomaterial.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
"Datenbank" und "Datenbankwerk" muss man aber unterscheiden.
Bei dem Datenbankwerk handelt es sich um ein Werk des Urheberrechts, welches urheberrechtlichen Schutz genießt. Das Datenbankwerk stellt einen Unterfall des Sammelwerks dar. Nach dem Urheberrechtsgesetz ist ein Datenbankwerk „ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mithilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich ist“.
Der Unterschied zu einer Datenbank besteht darin, dass das Datenbankwerk eine geistige Schöpfung sein muss. Es unterfällt also dem „normalen“ Urheberrechtsschutz, während die Datenbank einen Schutz „eigener Art“ genießt. Dieser Schutz wird nicht mit der geistigen Schöpfung, sondern mit den getätigten Investitionen begründet.
Quelle: https://www.lhr-law.de/thema/urheberrecht-2/datenbankwerk/
Das Datenbankwerk zählt sich zu den Sammelwerken (§ 4 UrhG) und muss demnach nach § 2 II UrhG eine „persönliche geistige Schöpfung“ sein. Merkmale der persönlichen geistigen Schöpfung sind:
• Persönliche Schöpfung
• Geistiger Gehalt
• Formgestaltung
• Individualität/Gestaltungshöhe
Gerade an letzterem scheitern aber „Datenbanken“ häufig und erreichen damit nicht den „Werk-Status“.
Quelle: https://juralaie.blogspot.com/2015/06/unterschied-zwischen-datenbankwerk-und.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Das ändert genau garnichts, die Musikstücke sind Datenbankwerke.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
YouTube zählt meines Wissens nach nicht als "Datenbankwerk".
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChrisCat1/1630678964620_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.png?v=1630678965000)
Um die Diskussion nicht doppelt zu führen, hier gehe ich schon genauer auf die Thematik ein:
https://www.gutefrage.net/frage/musik-auf-usb-stick-3#comment-385919973
Doch, ist erlaubt.