Müssen die Reifendimensionen immer mit dem Zulassungsschein zusammen passen?
Ich will mir in nächster Zeit neue Reifen mit Alufelgen kaufen. Im Zulassungsschein stehen ein paar Reifenbezeichnungen die Zugelassen sind. Müssen diese immer genau zusammen passen oder kann man auch andere montieren. zb. steht im Zulassungsschein: 205/55 R16 91V und ich möchte 205/55 R16 91H montieren. Geht das? Gruß Jan
5 Antworten
In den neuen Fahrzeugscheinen stehen nicht mehr alle Größen drin.
Guck auf die webseite des herstellers. Der gibt die zugelassenen Größen an. Und genau diese darfst du dann auch fahren. Auch wenn diese nicht im Schein stehen.
Die Größe ist ja die gleiche es steht nur statt einem V ein T hinten dran
Du willst einen "langsameren" Reifen fahren, als in den Papieren eingetragen ist. Grundsätzliches dazu steht hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.
Und wenn nicht, kannst Du trotzdem einen langsameren Reifen fahren, wenn Du einen Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit am Armaturenbrett anbringst. Wird bei Winterreifen oft gemacht.
Du darfst die "H"-Reifen nur montieren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkiet des Wagens kleiner ist als 210 km/h siehe Feld T in der Zulassungsbescheinigung oder wenn es Winterrreifen sind, dann ist aber ein aufkleber "210" im Sichtbereich des Fahrer vorgeschrieben
"...205/55 R16 91V und ich möchte 205/55 R16 91H...." Die sind größenmäsig identisch! Nur die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist anders, die Buchstaben V + H. V ist bis 210kmh zugelassen und V bis 240kmh! Wenn dein Auto nicht schneller als 210kmh fährt kannst auch beide mischen, nur ist das Fahrverhalten dann nicht mehr optimal, weil es verschiedene Gummimischungen sind! Generell kann dir jeder Reifenhändler die für dein Auto zugelassenen reifengrößen benennen. Einige haben eine generelle Freigabe, für einige muß der TÜV seinen segen geben!
Reifen sind in der Zulassung festgelegt !
Mal davon abgesehen.
v und H bezeichnen lediglich den Geschwindigkeitsindex. Diese waren auch früher nicht wichtig in Punkto Zulassung.
Solange Breite und Umfang stimmen, gibt es da eh keine Probleme.