Müssen die Erben sollen explizit mit Namen ect genannt werden?

3 Antworten

dann gibt es die gesetzliche Erfolge und die Kinder erben halt auch.

Aber ich habe auch nach 10/15/20 Jahren an das Testament gedacht.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 09:12

Aber nicht ständig oder? 😅 Zbw Wenn neues Kind gekommen ist hast geändert oder gewartet bis alle da waren?

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malteabc  09.08.2024, 09:15
@Schulzefa

Ich habe ein Berliner Testament aufgesetzt, da brauchte ich bei der Geburt der Kinder nichts ändern.

Auch kannst du in einem Testament ja von zukünftigen Kindern schreiben.

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BeviBaby  09.08.2024, 09:11
dann gibt es die gesetzliche Erfolge und die Kinder erben halt auch.

Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Ich hab aktuell auch ein Testament. In dem bedenke ich meine Eltern, meine Großmutter und eine Freundin. Wenn ich das jetzt einfach so hier rumliegen lasse, dann in 40 Jahren denke 'och, es gilt ja die gesetzliche Erbfolge', dann schauen meine Kinder hinterher ggf. arg dumm aus der Wäsche, wenn meine Eltern und besagte Freundin was bekommen, die Kinder aber nicht.

Denn gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen vor.

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Nein, müssen sie nicht.

Ist natürlich irgendwo 'sicherer', aber wenn du sagst 'meine Kinder sollen alle zu gleichen Teilen erben', dann ist das auch vollkommen ausreichend (ist natürlich auch die gesetzliche Erbfolge...)

Wer denkt zb in 10 Jahren daran das Testament eingerichtet hat

Muss man nicht zwingend. Du kannst das Testament auch widerrufen, indem du einfach ein neues verfasst und dann schreibst 'alle vorhergehenden Verfügungen von Todes wegen widerrufe ich hiermit" gefolgt von der neuen Verfügung.

Oder einfach eine neue erstellen.

Ein Testament kann man jederzeit ändern. Gütig ist immer nur das jüngste.

Deine Kinder würden sowieso erben, da es eine klare gesetzliche Erbfolge gibt