In NRW erhältst du ein Thema aus der Qualifikationsphase, das so aufgebaut ist wie eine Klausur (meist 3 Fragen mit Materialien). Du hast 30 Minuten Zeit dich mit dem Material zu beschäftigen, dann musst du einen freien Vortrag von 10-15 Minuten halten. Im anschließenden 2. Teil, der in etwa genauso lang ist wie der erste Teil (also auch 10-15 Minuten in Abhängigkeit davon, wie lange du im ersten Teil gesprochen hast), wird nicht mehr auf deine bisherigen Ausführungen eingegangen und es findet ein Prüfungsgespräch durch die Themen der drei restlichen Halbjahre statt. Eine Absprache möglicher Prüfungsthemen ist in NRW verboten.

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Die Lehrerin hat völlig richtig gehandelt. Nur die Schulleitung darf, wenn du offiziellen, d.h. schriftlich begründeten Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegst, Akteneinsicht gewähren, womit du eine Begründung deiner Note - die steht nämlich im Protokoll - hättest. Keine andere Person darf über die Prüfung, den Ablauf oder das Ergebnis Auskunft geben, da sie sonst gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde und von ihrem Arbeitgeber - dem Land - richtig Ärger bekommen könnte.

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