Motorrad A2 Füherschein?

1 Antwort

Die FeV schreibt in Anlage 7 folgende Eigenschaften des Prüfungsfahrzeugs vor:

2.2.2 Für Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen
a) Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
b) Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
c) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm 3,
d) mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

Wenn diese Punkte eingehalten werden, darfst du das Fahrzeug nutzen.