Morddrohung Erfahrung strafe?

2 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.

(5) Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden

Wenn es eine akute Bedrohung gibt, dann handelt die Polizei direkt.

Kommt drauf an wer es ist, kennt ihr den gut oder nicht? Was ist vorgefallen, dass er so reagiert bzw. überreagiert. Würde aufjedenfall zur Polizei gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

simonbrow 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 22:04

Er möchte meine Freundin heiraten und sie will natürlich nicht. Es war eine Freundschaft und dann hat sie gesagt das es auch nicht mehr sein wird als das und dann eskalierte es . Er ist anscheinend auch schon bekannt bei der Polizei

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EliasG8897  29.07.2024, 22:07
@simonbrow

Ok - lass das nicht mit dir und deiner Frau machen. Ich würde sofort zur Polizei. Die Polizei sollte diese Drohung von ihm auch ernst nehmen und rasch Gegenmaßnahmen setzen

LG ELias

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