Monatsabschluss Kleinunternehmen?

2 Antworten

Ich soll für ein kleines Unternehmen den Monatsabschluss machen.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob du das überhaupt darfst!?!

Was genau muss ich nun noch beachten und vor allem wie detailliert auflisten?

Kein Vorgang ohne Buchung, keine Buchung ohne Beleg.

Tatsächlich habe ich nur fiktive (In der Ausbildung) Unternehmen, meistens sehr Große , bearbeitet mit Bilanzen ziehen etc. Allerdings reden wir hier von ein paar Belegen und Rechnungen, deshalb bin ich etwas verunsichert.

Auch als sog. 4 3 Rechner mit einfacher Buchführung ist jeder Beleg zu buchen.

liegt die Kleinunternehmergrenze bei 22.000€ UMSATZ oder GEWINN?

Umsatz

Und jetzt mal ganz ehrlich:

Du willst ohne fachliche Kenntnisse, sorry alleine schon die Frage zur Kleinunternehmerregelung gem §19 Umsatzsteuergesetz disqualifiziert dich komplett, die einfache Buchführung übernehmen. Wie willst du Fragen beantworten, die zwangsläufig kommen werden?!
Wie sieht es am Ende mit Steuererklärungen aus? Füllst du die etwa auch aus und wer hält den Kopf dafür hin wenn du Mist baust!?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Nayomiiee88 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 14:05

Danke für den Input. Allerdings bin ich gerade sehr an Lösungen interessiert und eher weniger an Meinungen. Noch habe ich gar nichts gemacht, ich informiere mich lediglich um zu sehen, ob ich das überhaupt tun kann. Bei den Kassenbelegen ging es mir eher um die Posten, zum Beispiel gibt es einen Beleg mit sehr vielen Posten drauf. Sollte ich diese Posten einzeln auflisten oder eben die Gesamtsumme ? Trotzdem Danke für deine Infos. :)

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Bezüglich der Kleinunternehmerregelung: schau doch einfach ins Gesetz, wo das geregelt ist, § 19 Abs. 3 UStG! Dort ist ganz klar von Umsätzen und nicht Gewinnen die Rede.

Ein Kassenbuch in Excel wird übrigens vom Finanzamt nicht anerkannt, eine komplette Excel-Buchführung erst recht nicht! Die Eintragungen darin sind jederzeit änderbar, ohne dass Änderungen nachvollzogen werden können. Somit erfüllt eine Buch- und auch Kassenbuchführung in Excel NICHT die "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung"!

Maximal kann man in Exceltabellen also rein intern die entsprechenden Umsätze festhalten. Spätestens beim Steuerberater müssen dann aber alle Belege und der aktuelle Kassenbestand landen, damit dieser das in entsprechende Software eingeben und dort die eigentliche Kassenbuchführung machen kann. Ebenso natürlich mit der restlichen Buchführung abseits des Kassenbuchs.

Wenn das Unternehmen dennoch gern die Buchführung InHouse machen möchte, dann MUSS zwingend eine Spezialsoftware für diese Buchführung her. Sinnvoll hierbei wäre dann eine Softwarelösung, die eine digitale Schnittstelle zum Steuerberater des Unternehmens hat, damit die Buchführung direkt elektronisch dorthin übertragen werden kann.

Ansonsten würde ich dir raten, diese Aufgabe abzulehnen, sofern du keine ausgebildete Steuerfachangestellte bist. Also, klar, mit einer kaufmännischen Ausbildung im Gepäck sollte dein Wissen über Buchführung ausreichen, um in einer oben beschriebenen Softwarelösung die Geschäftsvorfälle und eventuell auch Belege zu erfassen. Aber das ist ja nur ein kleiner Teil all dessen, was die gesamte Buchführung ausmacht und was es für Monats- und Jahresabschlüsse wirklich braucht. Und genau dafür braucht es das umfassende Wissen über das hochkomplexe deutsche Steuerrecht, was in kaufmännischen Ausbildungen abseits der Steuerfachangestellten einfach nicht Thema ist... Schreibe ich übrigens aus meiner Sicht als Wirtschaftsfachwirtin und auf Basis der engen Zusammenarbeit und dem intensiven, regelmäßigen Austausch mit meinen Kolleginnen in unserer InHouse-Buchhaltung! Und ich würde mir diese Aufgabe auch auf gar keinen Fall allein zutrauen...