Mofa mit 40 kmh?

2 Antworten

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Nur für wenige besondere Fahrzeugarten ist keine Fahrerlaubnis erforderlich:

Hierzu zählen die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25). 

Und ist ein Mofa dann schneller ist es nicht mehr versichert und hat seine Betriebserlaubnis somit verloren  und dazu kommt noch fahren ohne gültigen Füherschein den über 25 muss man zumindest die Klasse AM haben und 16 sein  .

In der DDR durften die meisten Simson Modelle (S50, S51, Schwalbe, SR50 usw..) 60km/h fahren. 

In den alten Bundesländern waren nur 50 km/h in der 50 ccm Klasse erlaubt.

Nach der Wende, schloss man, um den Bestandsschutz zu wahren, eine Vereinbarung.

Alle DDR Fahrzeuge mit 50 cm³, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die vor dem 28.02.1992 erstmals in Betrieb genommen wurden dürfen auch weiterhin mit dem Führerschein der Klasse 3 (Heute B) bzw. der Klasse 4 (heuteAM) gefahren werden.

Das Ganze steht in der §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1.


Schlabber11 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 19:33

Hilft nicht unbedingt!

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EddiR  18.05.2017, 20:41

Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt.....

Wer bis Jahrgang 1965 geboren wurde, braucht für Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor und max. 25 Km/h) überhaupt keine Fahrerlaubnis.

Später brauchte man für Mofa zumindest eine Fahrerlaubnis. Die bekam man ohne Fahrschule nach einer theoretischen Prüfung beim TÜV. 

Heutzutage braucht man ja eine komplette Fahrausbildung mit Prüfungen.....  Und es gab diese 2-Räder auch mit einer anderen Bezeichnung. Die hießen dann Moped, hatten auch 50 cm³ aber eine Bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h

zB das NSU Quickly.......

Ich lass´ mich aber auch gerne eines Besseren belehren.....  

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Simson und Schwalbe sind die zwei Mofas die mir einfallen, die aufgrund ihres alters nicht umgebaut werden müssen. Wenn du da also ein altes Original findest (heute vermutlich schwerer zu finden und nicht ganz billig), dann fahren die ca 40 und dürfen in Originalzustand bleiben.


suzuki1200  18.05.2017, 19:11

Schwalbe geht ab wiene Schwalbe 70 bääm

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fuji415  18.05.2017, 19:21
@suzuki1200

1966 erschien in der DDR ein „offenes“ Kleinkraftrad, der Simson Sperber. Ausstattung und Leistungsspitze fielen nüchterner aus als bei den westlichen Fahrzeugen der Zeit. 

Die spitz ausgelegte Motorcharakteristik verlangte nach hohen Drehzahlen. Als Besonderheit des Sperbers ist die aufwändige Ansaug- und Auspuffgeräuschdämpfung zu erwähnen, die in dieser Klasse nicht üblich war. 

Wegen der Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h bedurfte es zu DDR-Zeiten eines Motorradführerscheins. 

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fuji415  18.05.2017, 19:20

Das hat mit MOFA nichts zu tun  die dürfen nur max 25 fahren . Alles darüber ist Moped oder Mokick und kein Mofa mehr . 

In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, für die ab Mitte 1963 eine zulässige 

Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. 

Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese von Kleinkrafträdern befahren werden.

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DonKing199  18.05.2017, 19:39
@fuji415

Ich glaube auch, da hatte ich was falsches im kopf. der Punkt hier war, das man mit 50er führerschein und schwalbe nicht nur 45 sondern 60 fahren darf. also muss ich alles zurückziehen, was ich gesagt hab. sorry!

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