Möchte vom Zuhause ausziehen bin 18 und Schülerin?
Mein Problem ist das ich mit meinen Eltern nicht zurecht komme wir streiten uns jeden Tag. Das geht schon seit 3 Jahren jetzt so. Ich leide echt sehr dran und meine Schule auch. Ich bin oft beim Arzt, weil es mich sehr überfordert. Bin mit 17 auch von zuhause abgehauen. Das Ding ist das ich zwar jetzt eigentlich auch selber ausziehen kann aber ich weiß das ich mir das selber nie leisten kann. Eine ehemalige Freundin von mir bekommt Hilfe und ich wollte nachfragen wo ich mich informieren kann (sprich Amt) die mir weiter helfen können und eventuell wo ich Schüler-BAföG beantragen kann.
ich bin wirklich am Ende und sehe einfach keine andere Möglichkeit mehr. Ich arbeite auch neben bei noch aber durch die Schule und meiner Klausurenphase bekomme ich im Moment leider nicht beides hin
4 Antworten
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Nein, nein, nein das geht nicht. Schüler-Bafög scheiter vmtl am Geld deiner Eltern. Die sind jetzt für dich Unterhalt pflichtig. Unterhalt müsen sie dir aber nicht zahlen solang du noch bei ihnen lebst. Wenn du ausziehst obwohl sie dich noch beherbergen würden, hast du keinen Anspruch auf Leistungen.
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Eine ehemalige Freundin von mir bekommt Hilfe
dann wird diese Dir auch sagen können aus welchem Grund ! sie Unterstützung erhält.
Unterstützung bekommst Du als Minderjährige durch das JA nur, wenn Deine psychische Gesundheit droht Schaden zu nehmen.
Nicht mit den Eltern zurechtkommen / sich streiten reicht nicht aus, damit der Steuerzahler für betreutes Wohnen zigtausende !! jährlich investiert.
Und BAFöG gibt es grundsätzlich nur, wenn die Eltern - soweit Du berechtiigt ausziehst / die Voraussetzung allgemein erfüllst - nicht leistungsfähig sind.
Vorrangig sind im Rahmen einer Erstausbildung immer die Eltern zum Unterhalt verpflichtet - und nicht der Steuerzahler.
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du wirst dich mit deinen problemen an das jugendamt wenden müssen. wenn die nach gesprächen mit deinen eltern zur erkenntnis kommen, dass ein auszug das beste wäre, kannst du dich ans jobcenter wenden und leistungen, zusicherung einer wohnung und erstausstattung beantragen.
bafög wird die nächste option für dich werden. geprüft wird dann am einkommen deiner eltern ob es bafög wird oder deine eltern zum unterhalt rangezogen werden.
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Du kannst dich jederzeit ausziehen.