Möchte vom Zuhause ausziehen bin 18 und Schülerin?

4 Antworten

Nein, nein, nein das geht nicht. Schüler-Bafög scheiter vmtl am Geld deiner Eltern. Die sind jetzt für dich Unterhalt pflichtig. Unterhalt müsen sie dir aber nicht zahlen solang du noch bei ihnen lebst. Wenn du ausziehst obwohl sie dich noch beherbergen würden, hast du keinen Anspruch auf Leistungen.

Eine ehemalige Freundin von mir bekommt Hilfe

dann wird diese Dir auch sagen können aus welchem Grund ! sie Unterstützung erhält.

Unterstützung bekommst Du als Minderjährige durch das JA nur, wenn Deine psychische Gesundheit droht Schaden zu nehmen.

Nicht mit den Eltern zurechtkommen / sich streiten reicht nicht aus, damit der Steuerzahler für betreutes Wohnen zigtausende !! jährlich investiert.

Und BAFöG gibt es grundsätzlich nur, wenn die Eltern - soweit Du berechtiigt ausziehst / die Voraussetzung allgemein erfüllst - nicht leistungsfähig sind.

Vorrangig sind im Rahmen einer Erstausbildung immer die Eltern zum Unterhalt verpflichtet - und nicht der Steuerzahler.

du wirst dich mit deinen problemen an das jugendamt wenden müssen. wenn die nach gesprächen mit deinen eltern zur erkenntnis kommen, dass ein auszug das beste wäre, kannst du dich ans jobcenter wenden und leistungen, zusicherung einer wohnung und erstausstattung beantragen.

bafög wird die nächste option für dich werden. geprüft wird dann am einkommen deiner eltern ob es bafög wird oder deine eltern zum unterhalt rangezogen werden.

Du kannst dich jederzeit ausziehen.