Möchte Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege f. beide Eltern kombinieren, noch nix beantragt in d.Jahr. 24-h-Kraft geht ab 1.12. in Urlaub. Wie gehe ich vor?

2 Antworten

Die Verhinderungspflege (VHP) ist eine Erstattungsleistung.  Das bedeutet, du musst die Entlohnung für die VHP vorlegen. Du musst eine Quittung ausstellen, aus der der Name der Person hervor geht, die die VHP erbringt. Weiter muss der vereinbarte "Lohn" sowie der ges. Betrag daraushervorgehen, die ges. Stundenzahl der VHP muss aufgeführt sein und das,  von ... bis Datum muss aus der Quittung hervorgehen. Und nicht die Unterschrift vergessen.

Verwandte bis zum 2. Grad, auch verschwägert, erhalten keinen Lohn für die VHP, sie erhalten eine Entschädigung, die die Höhe des mtl. Pflegegeldes nicht über schreiten darf.

Du kannst dir aber auch einen örtl. ambul. Pflegedienst zur VHP ins Hausholen. Der Pflegedienst kann dann seine erbrachte Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Da ihr sowie so schon wegen der erforderlichen Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI einem ambul. Pfelegdienst im Haus habt, ist es das einfachste diesen ambul. PD nach den Modalitäten der VHP zu befragen.

( Diese Pflegeberatungsbesuche sind gesetzl. vorgeschrieben nach § 37.3 SGB XI. Ihr müsst der Pflegekasse in Pflegestufe 1 u. 2 einmal pro Halbjahr und in PS 3, einmal pro Quartal, diese Pflegeberatungsbesuche nachweisen. Ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen)

den ambul. PD der diese Pflegeberatungsbesuche erbringt müsst ihr euch selbst aussuchen und beauftragen.

Nun zur Antragstellung:

Ihr stellt bei der Pflegekasse einen nach hinten offenen Antrag auf VHP , ganz wichtig STUNDENWEISE Verhinderungspflege beantragen. Denn so kann der volle zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöft werden.

Gleichzeitig beantragt ihr bei der Pflegekasse, dass ihr die möglichen 50 % aus der Kurzzeitpflege mit in Anspruch nehmen wollt.

Die Kasse schickt euch dann einen Fragebogen. Beim Ausfüllen ist euch wieder der ambul. PD behilfreich.

Termin beim Pflegedienst machen und dann dein Anliegen vortragen.