Möchte die PKK (Kurden) ein Unabhängigen Staat in Deutschland??

????? - (Deutschland, Angst, Türkei) ????? - (Deutschland, Angst, Türkei)

13 Antworten

Das wäre rechtlich möglich, ist aber nicht ganz einfach:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 29 

(1) Das

Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die

Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben

wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche

Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die

wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung

und der Landesplanung zu berücksichtigen.

(2)

Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch

Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die

betroffenen Länder sind zu hören.

(3) Der

Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder

Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll

(betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen

Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu

umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung

eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen

künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines

betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert

werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt

nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine

Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich,

wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land

geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung

zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine

Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

(4)

Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und

Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der

mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum

Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen

Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist

durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob

die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den

betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.

(5)

Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem

Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung

findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei

Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer

vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch

Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die

Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der

Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3

Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren

nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung

des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch

Volksentscheid nicht mehr bedarf.

(6)

Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit

der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum

Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über

Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz

geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines

Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.

(7)

Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch

Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit

Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen

Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000

Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung

des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf.

Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.

(8)

Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte

Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2

bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise

sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch

Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag

Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in

diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet

keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der

abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag

Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der

Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Die seite ist fake😂😂😂 und ausserdem bezweifle ich an deren gesundheit wenn leute an so etwas glauben😐 (es geht nicht an dich da du ganz normal gefragt hast, es geht an die, die das bejahen)

Davon ausgehend, es handelt sich bei der genannten Facebookpage nicht nur um Satire, bleibt zu sagen, dass die Kurden, wie auch die
anderen nach Unabhängigkeit strebenden Völker einen Staat auf ihrem "angestammten Heimatgebiet" errichten wollen und nicht einfach irgendwo.


Wenn dann handelt es sich bei denen, die ernsthaft ein Kurdistan
nach deiner Karte errichten wollen um eine recht kleine Minderheit.


Der Spruch "Deutschland muss sterben, damit wir leben können" ist übrigens im linken Spektrum weit verbreitete Abwandlung des Spruches "Deutschland muss leben, auch wenn wir sterben müssen". Deswegen gehe ich davon aus es handelt sich bei der Seite von der diese Bilder stammen um einen Seite der so genannten "Antideutschen" (https://de.wikipedia.org/wiki/Antideutsche), die recht stark mit der PKK Sympathisieren und mit so etwas schlicht provozieren wollen.

Glaube ich nicht!

Würde zu Bürger Aufständen führen und dann würds richtig losgehen!


matheistnich  18.05.2016, 04:10

ich glaube dann wäre es der Bevölkerung sogar erlaubt von Waffengewalt gebrauch zu machen da es gegen das Grundgesetz ist

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Obama28 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 04:16

Kann man eine Anzeige erstatten? Wegen der Aufteilung? Hetze? Irgendwie was möglich?

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Bahhahahahh das ist die bescheuerste Frage, die ich je gehört habe:D Bin selbst Kurde aber wo sollen wir in Deutschland einen Staat gründen? Unsere Siedlungsgebiete liegen in der Türkei, in Syrien, im Iran und im irak. wobei wir es im irak fast geschafft haben