Möchte bald Dual studieren und wohne zuhause. Meine Mutter lebt vom Amt, wie läuft das nun ab?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Erst einmal kurz zur allgemeinen Erklärung !

Solange Du noch unter 25 bist und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, bildest Du mit deiner Mutter im Haushalt eine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Sie bekäme dann entsprechend auch Leistungen für dich vom Jobcenter gezahlt.

Bist Du unter 25, aber min.schon 18, dann läge dein Bedarf ohne Berücksichtigung von eigenem Einkommen derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Der ist schon pauschal im Regelfall enthalten und muss davon selber gezahlt werden, oder aus eigenem Einkommen.

Das Jobcenter wird von dir erst einmal einen Nachweis haben wollen, dass Du Bafög - beantragt hast, denn das wäre vorrangig und würde entsprechend wie Kindergeld unter 25 Jahren und andere Einkommen entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Sollte auf Grund deiner Vergütung durch das duale Studium noch Anspruch auf Bafög - bestehen, würde das wie das Kindergeld als Einkommen im Regelfall voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Denn auf deine Vergütung steht dir unter 25 Jahren, als Schüler, Azubi oder Stundent seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen zu, bis auf Höhe der Minijobgrenze wird von deiner Nettovergütung also nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Ist die Bruttovergütung höher als die Minijobgrenze, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch von deiner Nettovergütung abgezogen und das voraussichtliche anrechenbare Einkommen inkl. Kindergeld und ggf. Bafög - mindernd auf deinen Bedarf im Haushalt deiner Mutter angerechnet.

Die Warmmiete wird also durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil der Warmmiete pro Person und dazu käme bei dir derzeit min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 451 Euro.

Hättest Du keine Vergütung oder Erwerbseinkommen, stünde dir auf das Bafög - ein pauschaler Freibetrag von monatlich 100 Euro zu, der theoretisch vom Bafög - Anspruch abgezogen würde und somit dein anrechenbares Bafög - verringern würde.

Da Du aber eine Vergütung vergleichbar mit einem Erwerbseinkommen bekommst, fällt dieser pauschale Freibetrag von 100 Euro auf einen möglichen Bafög - Anspruch weg.

Dafür steht dir dann wie erklärt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen zu, wenn Du noch unter 25 bist, dann würde von deiner Nettovergütung bis auf 538 Euro erst einmal nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Ab 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto kommen weitere 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Diese weiteren Freibeträgen würden zum erhöhten Grundfreibetrag von 538 Euro Netto addiert und dann theoretisch von deiner Nettovergütung in Abzug gebracht.

Was dann bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen bzw. Vergütung und dazu käme ein möglicher Anspruch auf Bafög - und das Kindergeld von 250 Euro, solange Du das Kindergeld noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Könntest Du deinen Bedarf ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken, würdest Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen und das nicht mehr benötigte Kindergeld würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Hat sie kein Erwerbseinkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, könnte sie vom Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, also es würden dann vom nicht mehr benötigten Kindergeld min.diese 30 Euro Versicherungspauschale theoretisch abgezogen und verringert das anrechenbare Einkommen deiner Mutter entsprechend.

Je nachdem wie hoch dein Bedarf und dein anrechenbares Einkommen dann ausfallen würde, müsstest Du dann unter Berücksichtigung von Kindergeld, welches Du noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest und unter Umständen einer Aufstockung, die deine Mutter für dich bekommen würde, solltest Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Das müsste ihr dann unter euch klären, ob und wenn ja in welcher Höhe Du Kostgeld an deine Mutter zahlen solltest.

Falls die Mutter Bürgergeld bezieht und Du unter 25 bist, lebst Du mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft.

Du mußt den Beginn des Studiums melden und ggf. BAföG beantragen, welches auf Dein Bürgergeld angerechnet würde,

Ggf. entzieht Dir das Jobcenter auch Leistungen, da Studenten grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben.

Exakt läßt sich das alles nicht vorhersagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.