Mobben bloßstellen bei ihren Arbeitgebern und Ausbildungsplätzen?

7 Antworten

Hi,

ich werde einen Strafamtrag stellen und gerichtlich vorgehen.

Das halte ich für sinnvoll.

Nun ist meine frage kann ich mit den beweisen zu ihren Ausbildungsstätten/Arbeitgebern hingehen und ihnen die beweise zeigen um sie bloßzustellen und ihnen Ärger zu verschaffen?

Das wiederum nicht - die Grenze zur üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder zur Verleumdung (§ 187 StGB) ist hier schnell überschritten und die Aktion könnte für Dich zum Bumerang werden.

LG

Verlumdung oder das zur schau stellen ist ebenfalls als Straftat anzusehen.

Anzeigen ist der richtige Weg.

Zu Arbeitgebern etc. hingehen und dort Nchrichten verbreiten fällt unter üble Nachrede und du bekommst richtig ärger. Das ist nicht legal.

das sie mir gedroht haben mich zu ermorden.

Wende Dich an die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du solltest dir besser eine Therapeutin suchen.