Mitwirkungspflichten beim Jobcenter, darf das Jobcenter sowas verlangen?
Ein Mann der sich als Frau fühlt aber sichtlich männliche Konturen hat sich aber anzieht wie eine Frau (make Up, Kleider, Röcke etc.) Wird bei Bewerbungen immer grundlos abgelehnt (der Verdacht liegt zwar Nahe aber ist natürlich nicht bewisbar) woraufhin das Jobcenter ihm nahe legt sich entsprechend seines Geschlechts zu kleiden und in diesem Sinne seine Mitwirkungspflicht bei der Jobsuche zu erfüllen. Frauenklamotten könnte er ja in der Freizeit tragen aber nicht wenn er auf Jobsuche beim Vorstellungsgespräch erscheint.
Ich finde es ehrlich gesagt diskriminierend. Darf das Jobcenter solche Forderung stellen?
7 Antworten
ist grenzwertig. da kein unternehmen auch auf nachfrage so einen (oder anderen irgendwie diskriminierenden) ablehnungsgrund nennen wird, bleiben nur vermutungen und spekulationen. und wenn man mit solchen argumenten jemand eine sperre aufbrummen möchte, wird es ein riesen-medienspektakel geben.
es liegt also mehr am arbeitssuchenden selbst, wie weit er "den mantel nach dem wind hängen" will, um sich echte chancen für einen job zu erarbeiten oder ob er doch am ende auf das zwar dünne, aber doch ausreichend dichte soziale netz baut, das ihn nicht verhungern lässt.
da gebe ich dir recht, aber wer kann von heute auf morgen ansichten ändern, die sich über generationen aufgebaut haben. mnachmal reicht ein menschenleben dafür nicht aus.
Darf denn das Jobcenter in diesem Fall aber auch tatsächlich eine Sperre verordnen mit der Begründung man würde die Mitwirkungspflicht nicht erfüllen?
das wäre denkbar, aber wenn die verantwortlichen sich bei einer klage des betroffenen dafür vor einem sozialgericht rechtfertigen müssen, haben die ein richtiges problem.
vermutlich wird es öfters gemacht und die betroffenen scheuen sich, dagegen vorzugehen.
Das Jobcenter darf Ihm keine Sperre reindrücken, aber wenn der Typ weiterhin in Frauenkleidung auftritt wirds schwer einen Job zu finden. Dann kann dieser Mann eben weiter harzen. Wenns glücklich macht..
Ich denke, dass es sich da der Angestellte des Job-Centers es viel zu leicht macht.
Schliesslich gibt es nun mal offiziell drei Geschlechter-Rollen und das Recht auf freie Wahl seines Geschlechts. Das hat der Angestellte auch zu akzeptieren.
Trotzdem ist es seine Pflicht darauf hinzuweisen, dass die Kleider- und Stylingfrage eben problematisch bei der Jobsuche sein könnte.
Dennoch denke ich, dass jede Klage gegen die Arbeitsagentur gegen auf dieser Basis verhängten Sanktionen sofort zum Erfolg führen würde.
"Wird bei Bewerbungen immer grundlos abgelehnt"
Das ist ein gerechtfertigter Grund jemand abzulehnen. Beim Kundenkontakt geht es eben auch um das äußere und wer da nicht ins Bild passt wird natürlich aussortiert. Der Arbeitgeber will ja mit euch keinen Verlust machen. Meiner Meinung nach eine humane und 0 diskriminierende Auswahl. Du willst auch nicht Geld verlieren nur weil irgendwer Sonderwünsche hat.
Deswegen verlieren bei mir alle Banken und Versicherungen, deren Mitarbeiter im Anzug da arbeiten! Das sehe ich als plumpen Versuch Kompetenz vorzutäuschen. Mir ist der schräge Vogel der seine Arbeit gut macht lieber.
und du glaubst wirklich, dass dir ein untgernehmen dieses grund (auf nachfrage) nennen wird? so blöd können höchstens unerfahrende kleinbetriebe sein, die die konsequenzen einer unsachlichen ablehnung noch nicht kennen.
man behält die wahren gründe für sich im haus und nennt dem abgelehten einfach "haben uns für jemand anders entschieden". das ist nicht angreifbar.
Richtig das war auch nicht die Frage sondern ob das Jobcenter dir mit Androhung einer Sperre kommen darf mit der Begründung man würde die Mitwirkungspflicht nicht erfüllen wenn man eben seine Sexualität nicht verleugnet und sich als Frau kleidet weil man sich als Frau fühlt
Im Bereich des ALG 2 gibt es keine "Sperre", sondern ggf. einen Leistungsentzug.
Drohen kann das Jobcenter mit allem; ob diese Drohungen vor den Sozialgerichten Bestand haben, ist immer eine andere Frage.
Also es ist ein Sonderwunsch sich nicht zu verstecken brauchen? Ok
Ja ist es, ich darf bei meinem Job auch nicht mit Jeans ankommen. Es gibt einfach Regeln an die man sich bei Jobs mit Kundenkontakt halten muss.
Dann liegt es vermutlich am nächsten, wenn alles andere passt, dass die Person nicht ins Team passt. Gründe wieso das so ist sind natürlich extrem weitläufig.
Puh.. Schwierige Situation.. Keine Ahnung ob sie das verlangen dürfen... Im Gesetz steht, du musst alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden.. Ob das jetzt als zumutbar angesehen wird oder nicht, ist die Frage... Ich hoffe sehr für dich, dass du schnell einen Arbeitgeber findest, der dich so akzeptiert wie du bist. Wenn jemand gute Arbeit leistet wäre es schlimm, nur deshalb nicht genommen zu werden.
Richtig schlimm wie Diskriminierend diese Gesellschaft im Kern immernoch ist. Die Gesetze scheinen zwar vorhanden zu sein aber leider herrscht Gleichbehandlung nur auf dem Blatt Papier. Schade