Mittlere Reife nicht geschafft, darf der Arbeitgeber meine Ausbildung kündigen?

7 Antworten

Gute Frage, denn Du hast Dich ja beim Arbeitgeber damit beworben, daß Du Deinen Mittleren Schulabschluß machst. Nun hast Du ihn aber nicht, daher bist Du im Verzug. Die Frage ist nun inwieweit der künftige Arbeigeber bereit ist Dich trotzdem zu nehmen. Das mußt Du bei ihm in Erfahrung bringen. Da es für beide Seiten ein kurze Kündigungsfrist in der Probezeit gibt, kann es davon nun gebrauch machen. Also worauf wartest Du. Du musst dem Arebeitgeber leider die schlechte Nachricht  überbringen, dann wirst Du wohl oder übel erfahren was Sache ist. 

Natürlich darf er das, weil du die Vorraussetzungen nicht erfüllst!
ABER: Du bist der voraussichtliche Azubi, d.h. dein Arbeitgeber rechnet fest mit dir. Er könnte darüber hinweg sehen und eine Außnahme machen...das muss er aber auch nicht.
Viel Glück:)

Da die Ausbildung normalerweise erst ab September anfängt, kann er dich dort innerhalb der Probezeit problemlos kündigen ohne einen wichtigen Grund. Es könnte aber auch sein, dass in dem Ausbildungsvertrag steht das du die mittlere Reife brauchst um anfangen zu können/dürfen. Deshalb ließ dir am besten deinen Vertrag nochmal gründlich durch und kontaktiere deinen Ausbilder. In einem persönlichen Gespräch kannst du Ihn oder Sie dann deine Lage schildern. Viel Glück.

wenn für dieses Berufsbild mittlere Reife erforderlich ist kann er dich auch kündigen da du die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllst

Wenn die Mittlere Reife Voraussetzung für den Ausbildungsvertrag war ..........Natürlich.