Mittellos bei Alg2 melden?

3 Antworten

Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung steht dir ALG I zu, wenn du grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hast. Das bekommst du aber nur, wenn du einen Rentenantrag gestellt hast oder ihn nun direkt stellst.


Tom704  14.08.2024, 12:37

Rentenantrag nur bei Verfügbarkeit unter 15 Std./wö

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Dir steht ALG 2 zu, Bescheinigung Krankengeld und Arbeitsbescheinigung. Wichtig dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und kein Fall nach § 145 bist. Mindestens 15 Stunden die Woche zur Verfügung stellen. Bei weniger als 15 Stunden Sozialgeld (Sozialamt) beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
da Ich den Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.

Dann hast Du grundsätzlich weder Anspruch auf Arbeitslosen-, noch auf Bürgergeld.

Ich würde Dir empfehlen, Dich an eine Beratungsstelle vor Ort bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.