Mit Vorbesitzer Kennzeichen fahren?
Guten Tag,
ich habe mir am Wochenende ein Astra f Caravan als Alltags Auto gekauft. Der Wagen ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet bis am Donnerstag weil meine Stadt da erst Zeit hat. Ich fahre seit dem ich den Wagen habe damit zur Arbeit und wieder zurück. Ist das rechtens wenn der Wagen noch nicht auf mich angemeldet ist ich aber einen Termin habe?
3 Antworten
Kommt darauf an was Ihr im Kaufvertrag vereinbart habt.
Bei mir gerade wegen schlechter erfahrungen geht kein Fahrzeug zugelassen vom Hof.. egal welche Oma krank ist oder welcher Sack Reis umgefallen ist..
Innerhalb drei Werktage ist Vertragsrechtlich , auch in Vielen Vorgedruckten Verträgen Üblich und du solltest die EVB Nummer immer mitführen.. deine versicherung über einen ev verspäteten Ummeldetermin informieren.
Den Verkäufer nicht vergessen denn wenn der Anzeige erstattet das Du nicht umgemeldet hast bzw das nicht tust warum auch immer bist Du der Dumme
Versicherungsrechtlich Nein bzw du , der Verkläufer trägt das komplette Risiko , kann aber was durchaus Üblich ist Regresspflichtig für alle durch einen Unfall entstehenden Kosten gemacht werden und das zahlt dann kein Versicherer
Moralisch Nein : Ich würde keinen Fremden auf meiner versicherung fahren lassen
Ich war auch mal so blöd einen Wagen zu verkaufen und mit den Kennzeichen zu übergeben. Der Typ baute einen Unfall und ich wurde in der 'Schadenklasse hoch gestuft. Das hat mich einige Jahre einen erhöhten Beitrag gekostet. In der Summe eine Stange Geld.
Danach nur noch ohne Versicherung und Kennzeichen. Muss der Käufer sehen, wo er die Kennzeichen zur Überführung her kriegt und wie er ihn angemeldet kriegt.
Zu spät :-( Hinterher ist man immer schlauer.
Damals war ich zu blöd.
Aber danke für den Tipp.
Ich würde nie ein Auto aus der Hands geben, welches von einem Käufer mit meinem Nummernschild gefahren wird. Auch nicht nur für 3 Tage.Passiert etwas, dann bist du der Halter , weil das Fahrzeug noch auf deinen Namen läuft.
Da können auf dich größere Probleme zukommen . Die Versicherung kann Probleme machen,,weil du schon im Antrag bei der Versicherung angeben musst wer das Fahrzeug ausser dir noch fährt. Der Name des Käufers ist da nicht vermerkt.
Die Versicherung hätte da ein Grund, jegliche Zahlungen dei sie normalerweise leisten müsste, abzulehnen.
Fahrzeug selber abmelden. Der Käufer muss dann das Fahrzeug anmelden und du hast keine Probeme zu erwarten.
Du kannst bei deiner Versicerung berechnen, was dich der Bums gekostet hat. Dem entsprechend kannst du den Schaden zivilrechtlich geltend machen.