Mit Partner und Tochter zusammen ziehen trotz ALG 2?

2 Antworten

Ihr müsst damit rechnen, dass ihr als Wohngemeinschaft auch Bedarfsgemeinschaft seid und so behandelt werdet. Du mit Tochter plus der Freund habt dann als 3-Personenhaushalt einen höheren Bedarf als ein 2-Personenhaushalt. Von diesem höheren Bedarf werden die 600 € von ALG II abgezogen, die Dein Freund monatlich nach Hause bringt.

wenn ihr zusammenzieht seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. sein einkommen wird nach abzug der freibeträge erstmal auf seinen bedarf angerechnet. übersteigendes einkommen wird auf den bedarf der restlichen bg angerechnet